Mixcloud hat Daten von mehr als 20 Millionen Nutzern verloren. Die persönlichen Informationen von Nutzern der britischen Streaming-Plattform wurden offenbar von Hackern entwendet. Auf den Vorfall aufmerksam wurde das Unternehmen erst durch einen Bericht von TechCrunch .
Der Technikblog wiederum erhielt einen Teil der Daten von einem Verkäufer im Dark Web, um deren Echtheit zu prüfen. Dem Verkäufer zufolge fand der eigentliche Einbruch in die Computersysteme von Mixcloud irgendwann im November statt. Die Echtheit der Daten konnte TechCrunch zumindest eingeschränkt bestätigen – Mixcloud prüft bei einer Registrierung die Echtheit der angegebenen E-Mail-Adresse nicht.
Zum Kauf angeboten werden derzeit 20 Millionen Datensätze. Sie enthalten Nutzernamen, E-Mail-Adressen, per SHA-2 verschlüsselte Passwörter, das Datum der Kontoregistrierung sowie das Datum der letzten Anmeldung, das Herkunftsland des Nutzers, seine IP-Adresse und einen Link zu einem Profilfoto.
TechCrunch geht nach einer Untersuchung des übermittelten Auszugs davon aus, dass sogar mindestens 22 Millionen Nutzer betroffen sind. Die genaue Zahl der gestohlenen Daten ist indes nicht bekannt. Im Darknet würden die Daten für 0,5 Bitcoin oder rund 4000 Dollar zum Kauf angeboten.
Mixcloud betonte in einem Blogeintrag , dass nur ein kleiner Teil seiner Nutzer betroffen sei. Die Mehrheit habe sich über Facebook angemeldet – in dem Fall lägen Mixcloud gar keine Passwörter vor. „Obwohl wir keinen Grund zu der Annahme haben, dass Passwörter kompromittiert wurden, möchten Sie ihres vielleicht ändern, vor allem wenn sie dasselbe Kennwort für mehrere Dienste verwendet haben.“
Die Untersuchung des Einbruchs dauere noch an. Man werde zudem Regulierungsbehörden in den USA und der EU informieren. „Wir entschuldigen uns bei den Betroffenen und es tut uns leid, dass das passiert ist. Wir wissen, dass dies sehr frustrierend und ärgerlich ist und wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst.“
Als britisches Unternehmen unterliegt Mixcloud der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sollte der Vorfall einen Verstoß darstellen, könnte die EU eine Geldstrafe in Höhe von 4 Prozent des Jahresumsatzes des Start-ups verhängen.
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