Nationales Zentrum für Cybersicherheit – Wikipedia
Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (englisch National Cyber Security Centre; NCSC) ist das Kompetenzzentrum der Schweiz für Cybersicherheit. Es ist die erste Anlaufstelle für die Wirtschaft, Verwaltung, Bildungseinrichtungen und die Bevölkerung bei Cyberfragen.
Das NCSC hat am 1. Juli 2020 seine operative Tätigkeit aufgenommen.
Es wurde auf Basis bestehender Kompetenzen und Fachstellen wie der Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) und dem nationalen Computer Emergency Response Team (GovCERT) aufgebaut.
Um Meldungen zu Cybervorfällen aus der Bevölkerung und der Wirtschaft entgegenzunehmen, wurde die Nationale Anlaufstelle geschaffen. Sie analysiert die über das Meldeformular eingereichten Vorfälle und gibt den Meldenden eine Einschätzung zum Vorfall mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Das NCSC stellt zudem einen Expertenpool zur Unterstützung der Fachämter bei der Entwicklung und Umsetzung von Standards zur Cybersicherheit zur Verfügung und erlässt als Fachstelle IKT-Sicherheit des Bundes Vorgaben zur Cybersicherheit innerhalb der Bundesverwaltung (Eigenschutz), überprüft deren Einhaltung und unterstützt die Leistungserbringer bei der Beseitigung von Schwachstellen. Das NCSC kann in der Bundesverwaltung nach Rücksprache mit den betroffenen Dienststellen die Federführung bei der Bewältigung eines Cybervorfalls übernehmen, wenn dieser das ordnungsgemässe Funktionieren der Bundesverwaltung gefährdet.
Im September 2021 erhielt das NCSC von der zuständigen unabhängigen US-Organisation MITRE als Autorisierungsstelle und damit zur Vergabe von CVE-Nummern anerkannt. Als Fachstelle des weltweiten Netzwerks zur Verwaltung von Schwachstellen in Informatiksystemen ist das NCSC berechtigt, gemeldeten Schwachstellen eine eindeutige Identifikationsnummer gemäss internationalem Referenzsystem zu vergeben.[1]
Nationales Koordinierungszentrum für Cybersicherheit
Nationales Koordinierungszentrum für Cybersicherheit ( NKCS )
Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben mit der EU -Verordnung 2021/887 die Einrichtung eines europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung (im Weiteren „Europäisches Kompetenzzentrum“) in Bukarest beschlossen. Ergänzend wird ein Netz von nationalen Koordinierungszentren ( NKCS , beziehungsweise englisch NCC ) in allen Mitgliedstaaten etabliert. Hierdurch soll in der Europäischen Union die Bündelung von Investitionen in Forschung, Technologie und industrielle Entwicklung im Bereich Cyber-Sicherheit verstärkt werden. Insbesondere die Planungen der europäischen Förderprogramme "Horizont Europa" und "Digitales Europa“ sollen damit besser aufeinander abgestimmt werden.
Darüber hinaus soll das Europäische Kompetenzzentrum Forschungs- und Innovationsmaßnahmen (unterstützt durch „Horizont Europa“) sowie Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau (unterstützt durch „Digitales Europa“) eigenverantwortlich durchführen und sich mit seiner Fachkompetenz auch beratend in die Planung anderer Programme (z. B. European Defence Fund) einbringen, um Dopplungen zu vermeiden. Gemeinsam mit dem Netz nationaler Koordinierungszentren soll die Cyber-Sicherheits-Community umfassend adressiert und beteiligt werden. Bei diesen Aktivitäten sollen insbesondere die Belange von kleinen und mittelständischen Unternehmen ( KMU ) sowie Start-ups berücksichtigt werden.
Durch das Europäische Kompetenzzentrum wird eine stärkere Koordinierung von Forschung, Entwicklung und Innovation sowie von Einführungsstrategien ( u. a. Aufnahme, Einführung und Integration von Cyber-Sicherheitsprodukten, –diensten und –verfahren) auf europäischer und nationaler Ebene gewährleistet. Es wird ein Verwaltungsrat aus Mitgliedstaaten und Europäischer Kommission eingerichtet. Deutschland wird in diesem Gremium durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ( BSI ) vertreten, welches auch die Aufgaben als Kopfstelle des nationalen Koordinierungszentrums in Deutschland wahrnimmt. Das europäische Netzwerk der nationalen Koordinierungszentren wird den Austausch zwischen den Mitgliedstaaten intensivieren, damit innerhalb der Europäischen Union besser und schneller mögliche multilaterale Projektpartnerschaften zwischen interessierten Partnern aus Staat, Wirtschaft und Wissenschaft identifiziert und geschlossen werden können. Das stärkt die digitale Souveränität Europas. Die nationalen Koordinierungszentren werden dafür innerhalb ihrer Mitgliedstaaten den Austausch von interessierten nationalen Partnern fördern und intensivieren. Hiermit wird der Informationsfluss zum Europäischen Kompetenzzentrum gebündelt, um die nationale Cyber-Sicherheits-Community bestmöglich zu unterstützen und nationale Interessen in die Planungen zu den europäischen Förderprogrammen wirksam einzubringen.
Das deutsche nationale Koordinierungszentrum für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung (NKCS) ist eine gemeinsame Kooperationsplattform von BMWK , BMI , BMVg und BMBF sowie einzelner nachgeordneter Bereiche ( BSI und FI CODE und DLR-PT ). Dabei liegt die Gesamtkoordination beim BMI. Das BSI übernimmt hierbei die Rolle als Kopfstelle („Single Point of Contact“) für das Kompetenzzentrum, für das europäische Netzwerk der nationalen Koordinierungszentren und die Cyber-Sicherheits-Community.
Nationales Koordinierungszentrum für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung Kopfstelle
c/o Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Referat TK 21 - Technologie- und Forschungsstrategie
Godesberger Allee 185-189
53175 Bonn
E-Mail:
Schweiz bekommt Nationales Zentrum für Cybersicherheit NCSC
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Der Schweizer Bundesrat hat beschlossen, das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) in ein Bundesamt zu überführen. Mit der steigenden Bedeutung der Cybersicherheit werden auch die Aufgaben des NCSC umfangreicher und wichtiger. Die Schweiz reagiert damit auf die weltweite Entwicklung.
Die Bedeutung der Cybersicherheit hat in den vergangenen Jahren auf allen Ebenen stark zugenommen. Der Bundesrat hat bereits 2019 mit der Schaffung des NCSC, das im Generalsekretariat des EFD angesiedelt ist, einen wichtigen Grundstein gelegt. Seither hat sich das NCSC stark weiterentwickelt. Neben dem Ausbau der technischen Fachstelle, dem GovCERT, wurde eine Anlaufstelle für Meldungen von Cybervorfällen aus der Bevölkerung und Wirtschaft aufgebaut sowie ein Schwachstellen-Management etabliert. Mit rund 40 Mitarbeitenden nimmt das NCSC Kernaufgaben beim Schutz der Schweiz vor Cyberbedrohungen wahr. Es unterstützt Betreiber kritischer Infrastrukturen bei der Prävention und bei der Bewältigung von Vorfällen, betreibt die nationale Anlaufstelle für Fragen zur Cybersicherheit für Bevölkerung und Wirtschaft und ist vom Bundesrat als zentrale Meldestelle bei der Einführung der Meldepflicht für Cyberangriffe vorgesehen.
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Wachsende Bedeutung der Cybersicherheit
Mit der steigenden Bedeutung der Cybersicherheit werden auch die Aufgaben des NCSC umfangreicher und wichtiger. Der Bundesrat hat deshalb geprüft, wie das NCSC künftig als eigenständige Organisation geführt werden kann. Er hat dabei verschiedene Optionen wie die Auslagerung des NCSC aus der zentralen Bundesverwaltung, einen gemeinsamen Betrieb mit den Kantonen oder eine Umgestaltung des NCSC in eine Public-Private Partnership analysiert. Er ist zum Schluss gekommen, dass Cybersicherheit als staatspolitisch wichtige Aufgabe auch weiterhin direkt durch eine Bunderätin oder einen Bundesrat geführt werden soll. Er will das NCSC zudem stärken und daraus ein Bundesamt für Cybersicherheit schaffen.
Entscheid über Ausgestaltung und Zuordnung bis Ende 2022
Mit dem Grundsatzentscheid für ein Bundesamt hat der Bundesrat das EFD beauftragt, bis Ende 2022 auszuarbeiten, wie das künftige Bundesamt ausgestaltet werden soll und Vorschläge zu entwickeln, in welchem Departement es angesiedelt werden wird. Der Bundesrat wird dann auf diesen Grundlagen die entsprechenden Entscheide treffen.
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