Hunderte von Drohanrufen und mehrere Strafanzeigen können Anwalt Thomas Urmann, Geschäftsführer der Kanzlei von U+C nicht abschrecken. In einem Interview mit Zeit Online erklärte er, dass die Abmahnungen der Redtube -Nutzer unbeirrt weiterlaufen werden. Für einen Berufskollegen, der die Gegenseite unterstützt, fand er zudem deutliche Worte.
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Zeit online wollte von Rechtsanwalt Thomas Urmann unter anderem wissen, wie er zu den Strafanzeigen stehe, die gegen seine Kanzlei U+C eingereicht wurden. Die Kanzlei soll sich die IP-Adressen der Redtube-Nutzer auf unlauterem Weg erschlichen haben , lautet der Vorwurf. Ein Vorwurf, der Urmann nicht aus der Ruhe bringt: "Gegen uns werden stets viele Strafanzeigen gestellt und wir bekommen Hunderte von Drohanrufen, aber ich habe deswegen keine Angst."
Zudem erklärte er, dass sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Beschaffung der IP-Adressen für ihn gar nicht stelle. Seine Kanzlei sei an deren Beschaffung nicht beteiligt gewesen, die IP-Adressen habe der Auftraggeber The Archive AG selbst ermitteln lassen und dann zur Verfügung gestellt. Zudem seien die Auskunftsanträge von dem Berliner Anwalt Daniel Sebastian mit Erfolg beim Landgericht Köln gestellt worden.
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Wie die IP-Adressen besorgt wurden, sei egal
Urmann betonte zudem: "Aber selbst wenn die IP-Adressen auf eine illegale Art erlangt worden wären, kann uns das juristisch völlig egal sein." Ein Gericht habe das geprüft und einen entsprechenden Beschluss erlassen. Von einem Gericht könne man erwarten, dass es das Verfahren prüfe.
Eine Prüfungspflicht für seine Kanzlei schloss er aus. Daher gingen die Abmahnungen der Nutzer, die mit Hilfe der IP-Adressen ermittelt wurden, auf jeden Fall weiter. "Sollte sich am Ende herausstellen, dass alles falsch war, könnte nach der Gesetzeslage an uns keine Haftung herangetragen werden", sagte Urmann.
Mandatsvereinbarungen sollen rechtens sein
Zeit Online fragte Urmann auch nach einem Gutachten über Mandatsvereinbarungen, dass die Geschäftspraktiken der Kanzlei U+C an den Rand der Legalität stellt. Das Gutachten hatte die Piratenpartei bei der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke in Auftrag gegeben und online veröffentlicht. Urmann erklärte, die beanstandete Vereinbarung sei nur ein Vorabentwurf gewesen, der nie zur Unterschrift gekommen sei.
Zudem hätten die tatsächlichen Mandatsvereinbarungen bereits in mehreren Gerichtsverhandlungen einer Überprüfung standgehalten und seien nicht rechtswidrig. "Und im Übrigen bin ich der Auffassung, dass das 'Gutachten' von Herrn Solmecke völliger Blödsinn ist", schießt Urmann verbal gegen seinen Berufskollegen.
Staat kapituliere beim Urheberrecht
Dem Staat wirft Urmann vor, bei der Durchsetzung von Urheberrechten kapituliert zu haben. Kein Staatsanwalt würde bei Urheberrechtsverstößen auf Plattformen wie Redtube tätig. Deshalb hätten die Rechteinhaber keine andere Wahl, als sich an Anwaltskanzleien zu wenden und ihr Recht über Abmahnungen durchzusetzen."So als würde die Polizei nicht kommen, wenn Ihnen dauernd jemand die Scheibe einschmeißt. Dann würden Sie auch einen Sicherheitsdienst engagieren", beschreibt Urmann die Situation.
Das Problem sei eigentlich nur mit einer umfassenden Reform des Urheberrechts zu lösen. Die derzeit gültigen Regelungen seien weitgehend ungeeignet, um auf das Internet angewendet zu werden. Auch die auf Redtube und anderen Plattformen möglichen Löschanträge seien weitgehend wirkungslos. Würde eine beanstandete Datei gelöscht, würde sie nach kürzester Zeit unter einem anderen Dateinamen wieder online gestellt. Den Urheberrechtsinhabern entstünden auf diese Weise Kosten, die sie nie ersetzt bekämen.
Abmahnungen seien ein Experiment
Zum Schluss fragte Zeit Online , den Anwalt, ob die Abmahnungen überhaupt etwas nützen und geeignet wären, das Nutzerverhalten zu ändern. Urmann erklärte: "Es ist ein Experiment, wir wissen es nicht. Bei Peer-to-Peer zumindest hat sich das Nutzerverhalten verändert."
Mit Peer-to-Peer ist das klassische Filesharing -Verfahren gemeint, bei dem Nutzer Daten über Tauschbörsen wie Bittorrent austauschen. Das Abmahnen von Filesharern gehörte in der Vergangenheit zu einem lukrativen Geschäftsfeld der Kanzlei U+C. Laut Urmann hätten die Abmahnungen geholfen, denn Filesharing fände in dieser Form nicht mehr statt.
Anwaltliche Selbstdarstellung
Es ist keine Überraschung, dass sich die Kanzlei U+C im Interview kampfeslustig zeigte – Klappern gehört zum Handwerk eines Anwalts. Demgegenüber steht, dass sowohl die Berliner als auch die Kölner Staatsanwaltschaft derzeit prüfen, ob Ermittlungen eingeleitet werden sollen. Der Sachverhalt stellt sich also bei Weitem nicht so einfach dar, wie es Anwalt Urmann gerne hätte.
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