Die Goldenen Zwanziger in Deutschland stehen auch für eine Blütezeit von Kultur und Film. Die ARD zeigt in ihrer Mediathek nun einige solcher Filmklassiker – aber nur für begrenzte Zeit.
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Seit dem 18. September stellt die ARD in ihrer Mediathek zwölf Filmklassiker aus den 1920er und 1930er für alle Nutzer bereit. Anlass dafür ist die kommende neue Staffel von " Babylon Berlin ", die am 11. Oktober im Fernsehen ausgestrahlt wird. Das berichtet die ARD auf ihrer Website.
Die Zwanziger Jahre sind dank des Wirtschaftsaufschwungs als "Goldene Zwanziger" bekannt. In der Zeit entstanden Titel wie "Metropolis" oder "Der letzte Mann". Hier eine Liste aller Klassiker, die die ARD aktuell bereitstellt:
Die Filme sind in der Mediathek bis zum 18. Oktober verfügbar. Klicken Sie hier , um zum Angebot zu gelangen.
Serienoffensive für Herbst und Winter
Erst kürzlich hatte die ARD eine Serienoffensive für Herbst und Winter angekündigt. So will der Rundfunkverband viele seiner Serien zuerst online in seiner Mediathek veröffentlichen, ehe sie im linearen Fernsehen erscheinen. Die ersten drei Folgen der neuen Staffeln von "Babylon Berlin" sind beispielsweise schon am 9. Oktober in der Mediathek erhältlich. Mehr dazu lesen Sie hier .
Alle Serien, Filme, Dokumentationen und andere Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender können Sie auf der Website der ARD oder des ZDF und in den Apps der Sender abrufen. Die Inhalte lassen sich in den Apps für später speichern, sodass sie unterwegs nicht auf Ihr mobiles Datenvolumen zugreifen müssen. Mehr dazu lesen Sie hier .
Warum verschwinden ARD-Sendungen nach einiger Zeit aus der Mediathek?
Wie lange die Inhalte online bleiben dürfen, regelt das Verweildauerkonzept im Rundfunkstaatsvertrag. So dürfen die Öffentlich-Rechtlichen einzelne Filme maximal drei Monate online stellen, Sendungen wie " Tatort " dürfen dagegen bis zu sechs Monate online bleiben. Für Dokumentationen gilt ein Zeitraum von bis zu zwölf Monaten und für kulturelle Beiträge sogar bis zu fünf Jahre, wie die ARD auf ihrer Website erklärt.
Hintergrund für dieses Vorgehen ist eine Beschwerde des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VAUNET) von 2003. Der Verband bezeichnete die Rundfunkgebühren damals als "unzulässige Staatshilfe". Als die Rundfunkanstalten ihr Online-Konzept 2007 vorstellten, drohte der Konflikt zu eskalieren und vor dem Europäischen Gerichtshof zu landen. Mit dem Verweildauer-Konzept wurde ein Kompromiss erzielt.