Die Massenabmahnung der Nutzer des Porno -Streaming-Portals Redtube war erst der Anfang. Anwalt Thomas Urmann hat die Redtube-Abmahnwelle als "Testballon" bezeichnet und angekündigt, die Nutzer weiterer Streaming-Portale abmahnen zu wollen.
Wo Google Earth hemmungslos zensiert
"Redtube war eher ein Testballon. Wir haben auch in anderen Portalen bereits ermittelt, deswegen rechne ich damit, in den kommenden Monaten auch Nutzer der anderen Portale anzuschreiben", kündigte Rechtsanwalt Thomas Urmann in der Zeitung Welt am Sonntag an.
Der Jurist setze laut der Zeitung auf Streaming als neues Betätigungsfeld, da sich die Abmahnung von Tauschbörsen -Nutzern nicht mehr lohne. Die Nutzer seien vorsichtiger geworden, erklärte Urmann.
Gefährliche Suche – diese Stars locken in die Virenfalle
Redtube-Abmahnwelle rekordverdächtig
Im Rahmen einer der größten Abmahnwellen Deutschlands hat die Kanzlei zehntausende Internetnutzer angeschrieben und will diese belangen, weil sie angeblich urheberrechtlich geschützte Sexfilme auf der Seite Redtube.com abgerufen hätten.
Sie wurden aufgefordert Schadensersatzleitungen plus Anwaltskosten zu zahlen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Laut Medienberichten liegen die Zahlungsaufforderung zwischen 250 und 1000 Euro pro abgespieltem Film.
Den Anstoß für die Abmahnungen gab der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Dieser hatte im Auftrag der Firma The Archive AG am Kölner Landgericht erwirkt, Internet -Provider zur Herausgabe der Adressen von rund 60.000 mutmaßlichen Redtube-Nutzern zu verpflichten. Der Abmahner hatte zuvor die IP-Adressen der Betroffenen gesammelt.
Opfer setzen sich zur Wehr
Etliche Betroffene der Abmahnwelle setzen sich unterdessen zur Wehr und wollen gegen die Beschlüsse des Landgerichts Köln und Rechtsanwalt Daniel Sebastian vorgehen. Dieser hatte seinen Antrag anscheinend absichtlich schwammig formuliert , sodass die entscheidenden Richter von einer Tauschbörse, statt von einem Streaming-Portal ausgegangen waren und den Anträgen in den meisten Fällen stattgaben.
Ob Streaming allerdings rechtswidrig ist, vor allem da Redtube nicht auf den ersten Blick als illegales Angebot zu erkennen ist, bleibt ungeklärt. Ebenso fraglich ist, wie die Rechteinhaber die IP-Adressen der jetzt abgemahnten Redtube-Nutzer erhoben hatten.
Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von t-online.de Digital.