Besserer Schutz vor kriminellem Handel im Internet
Menschenhandel, Handel mit Betäubungsmitteln, Waffen und Kinderpornographie - um kriminelle Straftaten im Internet wie diese besser zu erfassen, sind nun neue Regelungen in Kraft getreten.
Neuer Straftatbestand für mehr Rechtssicherheit
Es finden sich im Internet neben Handelsplattformen mit rechtmäßigen Angeboten auch solche, deren Zweck ausschließlich darauf ausgerichtet ist, die Begehung bestimmter Straftaten zu ermöglichen oder zu fördern. Neben der Aufklärung der einzelnen kriminellen Handelsaktionen ist es deshalb auch wichtig, das Betreiben einer solchen - schwere Straftaten ermöglichenden beziehungsweise fördernden - kriminellen Handelsplattform effektiv verfolgen zu können.
Mit der Einführung des neuen Straftatbestands können zukünftig auch die beschriebenen Fälle - wie Menschenhandel, Handel mit Betäubungsmitteln, Waffen und Kinderpornographie - angemessen erfasst werden. Wer wissentlich oder absichtlich Server-Infrastrukturen für entsprechende kriminelle Handelsplattformen bereitstellt, kann sich der Beihilfe strafbar machen.
Es sollen dabei ausschließlich Plattformen erfasst werden, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, die Begehung von bestimmten Straftaten zu ermöglichen oder zu fördern. Diese sind in einem Katalog abschließend aufgeführt.
Verbesserte Ermittlungsbefugnisse zur Aufklärung solcher Straftaten
Neben der Einführung des neuen Straftatbestands sollen zugleich effektive Ermittlungsmöglichkeiten zur Aufklärung des Betriebs entsprechender Handelsplattformen geschaffen werden.
Dazu sollen die Qualifikationstatbestände, die gewerbsmäßiges oder bandenmäßiges Handeln oder die gezielte Förderung von Verbrechen voraussetzen, in die Straftatenkataloge der Telekommunikationsüberwachung, der Onlinedurchsuchung und der Verkehrsdatenerhebung aufgenommen werden.
1100 Online-Delikte: Hass-Kriminalität im Internet steigt stark
Gewalt im Netz
1136 Fälle von Hass-Kriminalität im Internet in einem Jahr meldet die Zentralstelle für Online-Delikte Niedersachsen. Damit haben sich die Fälle verfünffacht.
Göttingen – Juristen aus der Uni-Stadt kämpfen erfolgreich gegen Hass-Kriminalität im Internet. Im zweiten Jahr ihres Bestehens wurden bei der „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet – Niedersachsen“ (ZHIN) in Göttingen 1136 Fälle bearbeitet – eine Verfünffachung der Zahl im Vergleich zum ersten Jahr.
Dieses Ergebnis stellte Justizministerin Barbara Havliza (CDU) gemeinsam mit dem Braunschweiger Generalstaatsanwalt Detlev Rust und Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue, dem Leiter der Zentralstelle, vor.
Hass-Kriminalität im Internet nimmt zu: Oft sind Amtsträger im Visier der Täter
+ Mehr als 1100 Fälle von Hass-Kriminalität im Internet hat die Zentralstelle für Online-Delikte Niedersachsen in einem Jahr verzeichnet. Damit haben sich die Fälle verfünffacht. (Symbolbild). © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Ein großer Teil der Verfahren, insgesamt 257, betraf Fälle, in denen Amts- und Mandatsträger (zum Beispiel Bürgermeister) Opfer von Hasskriminalität im Internet waren. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten Verfahren, bei denen es um rassistische (60) beziehungsweise antisemitische (99) Äußerungen ging.
Neben Beleidigungen verfolgte die Behörden auch Straftaten wie die „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, das Billigen von Straftaten aber auch vom Gesetzgeber neu geschaffene Straftatbestände. Dazu gehören das Verbreiten von sogenannten Feindeslisten oder die „verhetzende Beleidigung“.
Laut Oberstaatsanwalt Laue stehen Hasskommentare häufig im Zusammenhang zu aktuellen politischen und gesellschaftlichen Geschehnissen. „Maßnahmen der Politik zur Eindämmung der Covid-19-Infektionszahlen werden verglichen mit der planvollen Vernichtung der jüdischen Bevölkerung im Nationalsozialismus“, so der Göttinger Jurist.
+ Die Staatsanwaltschaft Göttingen: Dort ist die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet angesiedelt. © Swen Pförtner/Archiv
Der Davidstern mit dem Zusatz „ungeimpft“ oder die Verbreitung der Parole „Impfen macht frei!“ sind aus seiner Sicht dafür Beispiele. „Es wird zur Tötung von Impfärzten aufgerufen, missliebigen Politikern werden diffamierende Falschzitate in den Mund gelegt. Man ,feiert’ die Ermordung zweier Polizisten oder solidarisiert sich mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine“, nannte Laue Beispiele.
Viele Strafbefehle wegen Hass-Kriminalität im Internet
Zum Ausgang der Ermittlungsverfahren: In 28 Prozent der erledigten Verfahren der vergangenen zwölf Monate hat die Zentralstelle Anklage erhoben oder einen Strafbefehl beantragt.
In 34 Prozent wurden die Verfahren an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben oder gegen eine Geldauflage eingestellt. In weiteren 38 Prozent der Fälle mussten die Verfahren eingestellt werden, weil die Äußerung entweder nicht strafbar war oder der Verfasser nicht ermittelt werden konnte.
Hate-Speech: Das Netz stellt Ermittler vor Probleme
Nicht immer gelingt es der Staatsanwaltschaft, die Täter zu ermitteln. „Dies liegt unter anderem daran, dass die häufig im Ausland ansässigen Betreiber sozialer Netzwerke auf Anfragen von Ermittlungsbehörden nicht oder nur zögerlich antworten, die zur Identifizierung des Täters benötigten IP-Adressen bereits gelöscht sind oder schlicht nicht nachgewiesen werden kann, welcher von mehreren Nutzern ein und desselben Gerätes den fraglichen Kommentar verfasst hat.“
Zudem ist laut Laue nicht jeder geschmacklose Kommentar strafbar: „Auch anstößige Äußerungen können von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt sein, so dass solche Verfahren ebenfalls eingestellt werden müssen.“
+ Barbara Havliza (CDU), Niedersächsische Justizministerin © Holger Hollemann
Justizministerin Havliza lobte die Arbeit der Zentralstelle: „Die Corona-Monate haben uns gezeigt, wie schnell sich die Menschen über ihre digitalen Geräte in abstrusen Gedankenwelten verlieren können, gepusht von anonymen Gleichgesinnten. Die Justiz hält dem Hass im Netz etwas entgegen“, so die CDU-Politikerin.
Zentralstelle für Online-Delikte in Göttingen bietet schnelle Hilfe
Die ZHIN bietet Privatpersonen, Medienunternehmen, Beratungsstellen und sonstigen Institutionen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert Hass und Hetze im Internet zur Anzeige zu bringen.
Wer Opfer oder Zeuge eines Hasspostings beispielsweise bei Facebook oder Twitter wird, kann dieses im Internet anzeigen, damit ein solches Verhalten nicht folgenlos bleibt. Online-Strafanzeigen können hier gestellt werden. (Bernd Schlegel)
Rubriklistenbild: © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Organisierte Kriminalität goes digital
Das Internet ermöglicht es Kriminellen effektiv, effizient und in der Regel anonym Straftaten zu begehen. Betriebswirtschaftlich betrachtet ist der Bereich Cybercrime der „Star“ mit einem hohen Wachstums- und Gewinnpotenzial bei gleichzeitig geringem Risiko. Laut polizeilicher Kriminalstatistik 2012 hat die Cyberkriminalität im vergangenen Jahr ein Rekordhoch erreicht. Die Zahl der Fälle sei seit 2007 um 87 Prozent auf knapp 230.000 Fälle gestiegen. Die Dunkelziffer jedoch dürfte weit höher liegen, da die meisten Vorfälle weder gemeldet noch erkannt werden. Dass die tatsächlichen Kosten, die durch Cyber-Angriffe entstehen, schwer abschätzbar sind, zeigt indes eine Unternehmensbefragung der IHK Nord, die bestätigte, dass nur ein Bruchteil der Unternehmen (weniger als 15 Prozent) Cyber-Attacken überhaupt melden, da einerseits Zweifel an Ermittlungserfolgen bestehen und andererseits der Meldeaufwand als schlichtweg zu groß empfunden wird(2). Warum auch, da die Behörden in der Regel der Organisierten Kriminalität technisch und personell unterlegen sind.
Den wirtschaftlichen Schaden abzuschätzen, der so entsteht, ist schwierig. Wie soll das kopieren oder manipulieren von Daten bewertet werden? Basiert die Schadenshöhe auf den Kosten zur Wiederherstellung der Daten oder ist es der Imageschaden der entsteht oder ist es der entgangene Gewinn, weil ein Wettbewerber mit den kopierten Daten schneller auf einem Markt agiert? Kaum verwunderlich ist es daher, dass die Angaben für Schadenshöhen bei Cybercrime so variieren: Gemäß Bundeslagebild Cybercrime des BKA(3) betrug die Schadenssumme 2011 etwa 71 Millionen Euro(4). Andere Quellen(5) gehen für Deutschland von einem Volumen von 16 bis 24 Milliarden Euro aus – jährlich. Der damalige Staatssekretär im Bundesinnenministerium Fritsche bezifferte das Schadenspotential in Deutschland auf rund 50 Milliarden Euro pro Jahr. In einem kürzlich veröffentlichten Report des IT-Sicherheitsunternehmens McAfee werden die Kosten von Cyber-Aktivitäten weltweit sogar auf 300 Milliarden Dollar bis zu eine Billiarde Dollar geschätzt. Das entspricht einem Anteil von 0,4 bis 1,4 Prozent am weltweiten BIP(6). Gerade der Diebstahl geistigen Eigentums und vertraulicher Geschäftsinformationen schlägt in Industrienationen wie Deutschland zu Buche; dies schädigt nicht nur den Wettbewerb, sondern macht auch technologische Fortschritte zunichte(7).
Bei der Frage, warum sich Cyberstraftaten derart häufen, liegen die Antworten auf der Hand: Sie sind profitabel, verlangen nur wenig Infrastruktur und das Internet selbst bietet Hacking-Werkzeuge, die sofort appliziert werden können. Das Netz ist anonym, was eine Trennung von „realer“ und „digitaler“ Identität ermöglicht. Und: Es ermöglicht die Vernetzung krimineller Banden über Ländergrenzen hinweg – kosten- und zeiteffizient.
Definition und Schnittstellen
Bevor es um die genaue Abgrenzung und Darstellung von Cybercrime gehen kann, sollten wir uns zuvorderst die generellen Merkmale der organisierten Kriminalität ins Gedächtnis rufen(8): Bei organisierter Kriminalität handelt es sich um Straftaten, die dem Gewinn- oder Machtstreben dienen und von erheblicher Bedeutung sind – im Einzelnen oder in ihrer Gesamtheit. Diese Straftaten erfolgen arbeitsteilig unter der Beteiligung von mehr als zwei Akteuren und auf längere Dauer bestimmt. Zudem werden Verbrechen der organisierten Kriminalität, wie bereits aus dem Term geschlossen werden kann, immer planmäßig begangen. Hinzu kommen die Anwendung von Gewalt oder Einschüchterungsmaßnahmen, der Einsatz geschäftsähnlicher Strukturen und die versuchte Einflussnahme auf Politik, Justiz, Wirtschaft oder Medien. Im Rahmen des Übereinkommens des Europarates über Computerkriminalität(9), werden die mit Cybercrime zusammenhängenden Straftaten in vier grundsätzliche Kategorien unterteilt:
Straftaten gegen die Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Verfügbarkeit von Computerdaten und –systemen (hierzu zählt z.B. auch das Abfangen von oder Eingreifen in Daten); Computerbezogene Straftaten (wie Fälschungen, Identitätsdiebstahl oder Computerbetrug); Inhaltsbezogene Straftaten (wie Straftaten, die Hassreden involvieren oder einen Bezug zu Kinderpornographie aufweisen); Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte
Darüber hinaus gibt es jedoch keine umfassende und allgemeingültige Definition des Begriffes Cybercrime. Allgemein gefasst bezieht sich der Term auf computerbezogene bzw. -gestützte Straftaten, hinter der sich oftmals eine finanzielle Motivation verbirgt(10). Auch Cyberkriminelle agieren in Gruppen, jedoch ist die Kollaboration über kürzere Zeiträume hinweg angelegt und die Gruppenstruktur weniger hierarchisch als man sie der allgemeinen organisierten Kriminalität zuordnen würde. So ist es keine Seltenheit, dass für Computerkriminalität Individuen kooperieren, die sich nur aus der virtuellen Welt kennen, sich aber im realen Leben nie gesehen haben.
Organisierte Kriminalität goes digital
80 Prozent der digitalen Verbrechen sind organisiert(11). Es ist also naheliegend, dass das organisierte Verbrechen seine Methoden und „Geschäftsfelder“ auch auf die virtuelle Welt übertragen hat. Die Tabelle zeigt die digitalen Dependancen realer Strafbestände.
Um das Ausmaß organisierter Cyberstraftaten darzustellen, möchte ich auf die drei Beispiele im Bereich Drogen, Geldwäsche und der Verbreitung von Kinderpornografie eingehen.
Digitaler Drogenhandel: Silkroad
Silkroad war eine Webseite im sogenannten Deep Web – also jenem Teil des Internets, der nicht über normale Suchmaschinen auffindbar ist und vor allem aus spezifischen Datenbanken besteht(13). Damit stellt Silkroad eine Art Online-Schwarzmarkt dar; Jahresumsatz: 22 Millionen Dollar(14). Als versteckter Dienst im TOR-Netzwerk(15) wird die Anonymität der Nutzer gewahrt und somit eine Strafverfolgung verhindert. Würde man die Identität der Silkroad-User herausfinden wollen, so gäbe es keine Anhaltspunkte. Erschwerend kommt hinzu, dass die Onlinebezahlungen allein über Bitcoins(16) funktionieren. Diese werden von Kunden an ein Treuhandkonto überwiesen und der Betrag erst an den Verkäufer ausgezahlt, wenn die Ware geliefert wurde. Die bestellten Waren – von Kleidung über Waffen bis hin zu illegalen Drogen – werden anschließend per Post geliefert. Inzwischen wurde das Krypto-Geld von einem Gericht in den USA sogar als reguläre Währung eingestuft(17).
Silkroad wurde in Internetforen und auf Blogs häufig als Durchbruch gefeiert, da die Vorteile klar auf der Hand lagen: Keine Treffen mit unzuverlässigen Dealern mehr und aufgrund der Nutzung von Bitcoins kein Risiko mehr, über den Tisch gezogen zu werden. Der Vergleich zu einem „ebay für illegale Drogen(18)“ liegt folglich nah.
Geldwäsche online: Liberty Reserve
Die relative Anonymität von digitalen Währungen stellt jedoch auch einen Anknüpfungspunkt für kriminelle Machenschaften dar. Nicht nur aus Silkroad konnte mit Bitcoins gezahlt werden(19), hinter anderen – wie dem bekannten Fall der Liberty Reserve – steckte ein richtiges Geschäftsmodell. Internetnutzer konnten bei Liberty Reserve ein Konto eröffnen, auf das sie bei Drittanbietern „echtes“ Geld einzahlen mussten, welche daraufhin die von ihnen erkauften Liberty Reserve-Geldeinheiten auf den Nutzerkonten zur Verfügung stellten. Transaktion der Liberty Reserve erfolgten ebenfalls über Drittanbietern, wobei sich das Unternehmen vorbehielt, jeweils ein Prozent der Transaktion einzubehalten. Da bei diesen Dienstleistungen die Angabe falscher Daten möglich ist und keine Authentifizierung verlangt wird, bot sich Liberty Reserve an, um Geldwäsche im großen Stil zu betreiben(20). Also haben sich der „klassischen Gelwäsche“ inzwischen auch Möglichkeiten entwickelt, dies online zu tun. Durch Überweisungen über Wechseldienste werden die Zahlungsvorgänge unnachvollziehbar. Da immer mehr reales Geld in Liberty Reserve-Geldeinheiten umgetauscht werden konnte (auch illegal erwirtschaftetes), war dies eine optimale Möglichkeit zur Geldwäsche.
Verbreitung von Kinderpornografie
Kinderpornografie ist kein neues Problem, aber die Verbreitung von solchem Material hat durch die Möglichkeit des einfachen und schnellen Informationsaustauschs über das Internet rasant zugenommen. So gut wie hundert Prozent des pornografischen Materials wird heute über das Internet verteilt. Für Kriminelle ist es so deutlich einfacher geworden Zugang zu entsprechenden Netzwerken zu erlangen oder zu errichten und Geldwerte zu erwirtschaften. Ein Großteil des Materials wird zwar zwischen einzelnen Individuen auf informellem Wege verteilt, aber auch organisierte Gruppierungen haben Kinderpornografie als Einnahmequelle entdeckt. In den letzten Jahren konnte ein deutlicher Trend von nicht-kommerziellen zu kommerziellen Domains festgestellt werden(21). In 2003 wurde in einer internationalen Aktion ein, unter anderem in Deutschland, aktiver Kinderpornoring gesprengt, welcher insgesamt 26,500 Verdächtigte zum Ziel hatte. Ähnliche Polizei-Operationen wurden auch in den Jahren 2007 und 2009 durchgeführt. Bei einer dieser Operationen wurde Material festgestellt, welches gegenwärtig Teil der Ermittlungen gegen einen SPD-Politiker ist(22).
Ausblick
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), beschreibt die Bedrohung im Lagebericht IT-Sicherheit 2011 wie folgt: „Organisierte Kriminalität aber auch Nachrichtendienste führen heute hoch professionelle IT-Angriffe auf Firmen, Behörden und auch auf Privatpersonen durch. Die Methoden werden immer raffinierter, und die Abwehr von Angriffen erfordert einen immer höheren Aufwand.