Mehr Schutz für Kinder im Netz
Der Bundestag hat den Änderungen am Jugendschutzgesetz zugestimmt. Was ist der Anlass für die Reform?
Durch das Internet und die sozialen Netzwerke hat sich das Kommunikationsverhalten und der Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Nahezu alle Jugendlichen sind heutzutage online. Zu einem Drittel nutzen schon sechs- bis siebenjährige Grundschulkinder regelmäßig das Internet. Viele der Kinder und Jugendlichen sind in den sozialen Netzwerken aktiv, schauen sich Videos und Serien an oder verbringen mit digitalen Spielen einen Teil ihrer Freizeit.
Die starke Nutzung des Internets und der sozialen Medien werden von den bisherigen Gesetzen zum Jugendschutz nicht mehr angemessen erfasst. Umso wichtiger sind zeitgemäße Regelungen, die Kinder und Jugendliche vor den Risiken in der digitalen Welt schützen.
Was soll mit den Änderungen erreicht werden?
Bei den Änderungen geht es um einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz. Mit ihm sollen Risiken für Kinder und Jugendliche im Internet begegnet werden. Sie sollen insbesondere vor gefährdenden Inhalten geschützt werden. Darüber hinaus ist es Ziel, den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen und ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Außerdem gilt es, die Medienkompetenz von jungen Leuten zu stärken. Kindern und Jugendlichen muss eine möglichst unbeschwerte Teilnahme an den für sie relevanten Medien ermöglicht werden. Zudem soll Eltern, Fachkräften und den Kindern und Jugendlichen selbst verstärkt Orientierung gegeben werden.
Welche konkreten neuen Regelungen gibt es?
Die Neuregelungen beziehen sich auf besseren Schutz, Orientierung und Rechtsdurchsetzung.
Die Änderungen nehmen insbesondere die relevanten Internetdienste in die Pflicht. Sie müssen nun angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen treffen. Damit soll Kindern und Jugendlichen eine unbeschwerte Teilhabe an digitalen Medien ermöglicht werden.
Ein weiterer Punkt betrifft die Alterskennzeichnungen für Computerspiele und Filme. Sie werden modernisiert und bieten künftig wieder verlässliche und nachvollziehbare Orientierung für Eltern, Fachkräfte sowie für Kinder und Jugendliche selbst. Film- und Spieleplattformen müssen ihre Angebote online künftig mit einer Alterskennzeichnung versehen.
Sogenannte Interaktionsrisiken, beispielsweise Cybermobbing und Hate Speech, werden von den Neuregelungen des Gesetzes miteinbezogen. Anbieter werden verpflichtet, Kinder und Jugendliche entsprechend zu schützen.
Darüber hinaus wird für eine konsequente Rechtsdurchsetzung gesorgt – auch mit Blick auf Anbieter, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben. Kommt ein Anbieter seinen Pflichten nicht nach, kann das die Zahlung eines Bußgeldes nach sich ziehen.
Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt. Sie sorgt für die Einhaltung der neuen Anbieterpflichten sowie für die Vernetzung aller Akteure. Zudem nimmt sie die künftige Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes in den Blick.
Laut Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat das Gesetz die "verschiedenen Interaktionsrisiken, die das Internet für Kinder und Jugendliche mit sich bringt, im Blick: Belästigungen, Beleidigungen, Abzocke". Außerdem werde sichergestellt, dass Filme oder Spiele die gleiche Alterseinstufung bekommen, egal, ob sie online gestreamt oder im Geschäft an der Ladentheke gekauft werden", so Giffey.
Wie viel Zeit verbringen Kinder und Jugendliche im Internet?
Die Nutzungsdauer schwankt je nach Altersgruppe. Bei den Zwölf- bis 13-Jährigen sind es im Schnitt pro Tag etwas mehr als zweieinhalb Stunden. Die 16- bis 17-Jährigen verbringen etwa vier Stunden täglich im Internet. Besondere Bedeutung haben die digitale Kommunikation und der Konsum von Videos. An erster Stelle der regelmäßigen ausgeübten Tätigkeiten steht die Recherche über Suchmaschinen (65 Prozent), gefolgt vom Verschicken von Whatsapp-Nachrichten (62 Prozent) und dem Anschauen von YouTube-Videos (56 Prozent).
Auch digitale Spiele prägen den Alltag von Kindern und Jugendlichen. Bei zwei Dritteln der Kinder bis 13 Jahre ist das Gaming sehr beliebt. Bei den Zwölf- bis 19-Jährigen spielt ein Viertel mehrmals pro Woche Konsolenspiele. Im Schnitt spielen Jungen mit knapp zweieinhalb Stunden pro Tag zweieinhalb Mal so lange wie Mädchen. Über die Hälfte der Sechs- bis 13-Jährigen sind regelmäßig bei YouTube.
Welche Erfahrungen machen Minderjährige im Netz?
41 Prozent der Zehn- bis 18-Jährigen haben bereits negative Erfahrungen im Internet gemacht. Beleidigungen, Hasskommentare und systematisches Mobbing zählen für mehr als ein Drittel der Jugendlichen zu den größten Risiken. Cybermobbing ist ein zunehmendes Problem. Am stärksten sind Jugendliche im Alter von 15 bis 16 Jahren betroffen. Aber auch jedes zwanzigste Kind im Alter von neun bis zehn Jahren fühlte sich bereits online bedroht, lächerlich gemacht oder bloßgestellt. Auch sexuell motivierte Belästigungen und Übergriffe sind bekannte Risiken. Das gilt vor allem bei Social-Media-Angeboten und Online-Spielen mit Chat-Funktion.
Auch Eltern stellt die Internetnutzung ihrer Kinder vor große Herausforderungen. Über 40 Prozent der Eltern mit Kindern bis zwölf Jahre befürchten, dass ihr Kind mit verstörenden oder beängstigenden Inhalten in Berührung kommt. Das Risiko, dass ihr Kind selbst zu viele persönliche Daten öffentlich machen könnte, sehen vor allem Eltern von Elf- bis 12-Jährigen und von 15- bis 16-Jährigen. Dass ihr Kind mit nicht vertrauenswürdigen Personen in Kontakt kommen könnte, macht besonders Eltern von Heranwachsenden zwischen elf und 14 Jahren Sorge.
I§I Kinderschutz im Internet I anwalt.org
Wie ist der Kinderschutz beim Surfen im Internet zu gewährleisten? Unser Ratgeber gibt wertvolle Tipps.
Im Alltag versuchen wir unsere Kinder so gut es geht vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Viel zu oft vergessene wir dabei allerdings, dass selbst die kleinsten Kinderhände im Internet schnell auf Informationen und Seiten stoßen können, die nicht altersentsprechend sind. Hier sind die Eltern und Erziehungsberechtigten gefragt, den Kinderschutz im Internet zu gewährleisten.
FAQ: Kinderschutz im Internet Welche Funktion hat Kinderschutz im Internet? Im Internet soll der Kinderschutz den Zugang zu nicht altersgerechten Informationen und Seiten verwehren. Welche Informationen sollten für Kinder nicht zugänglich sein? Dabei kann es sich unter anderem um pornografische, gewaltverherrlichende oder anderwärtig unpassende Inhalte handeln. Sie können auch das Kindeswohl gefährden. Wie lässt sich der Schutz im Internet anwenden? Neben der Aufklärung der Kinder können auch spezielle Programme oder Einstellungen am PC zum Kinderschutz beitragen. Eine Aufklärung zum Datenschutz, zu Cyber-Mobbing, Hasskommentare und illegalen Downloads ist immer ratsam.
Warum benötigen Kinder im Internet Schutz?
Sicher surfen: Wie ist Kinderschutz im Netz möglich?
Das Internet beeinflusst unser Leben auf vielfältige Weise: Wir rufen Wettervorhersagen ab, tauschen uns mit Freunden in sozialen Netzwerken aus oder schauen uns wo und wann wir wollen Filme an. Allerdings umfasst das Internet auch eine Vielzahl von Inhalten, die für Kinder ungeeignet sind, weil sie zum Beispiel Angst hervorrufen oder die Entwicklung nachteilig beeinflussen.
Dabei erstreckt sich der Kinderschutz im Internet grundsätzlich nicht nur auf pornografische Inhalte oder extreme Gewaltdarstellungen. Denn auch die Meldungen zu schweren Unfällen oder die Berichterstattung aus Kriegs- und Krisengebieten können das Kindeswohl gefährden.
Klären Sie Ihr Kind daher über die Risiken im Internet auf. Wichtig sind dabei unter anderem die Themen Datenschutz, Cyber-Mobbing, Hasskommentare und illegale Downloads.
Kinderschutz: Mit Computer, Smartphone und Tablet das Internet sicher erkunden
Durch entsprechende Einstellungen lässt sich Kinderschutz bereits beim Browser verbessern.
Für den Kinderschutz im Internet sind in erster Linie die Eltern und Erziehungsberechtigten verantwortlich. Dabei fängt der Kinderschutz bereits beim PC und den gewählten Grundeinstellungen an. So ist es zum Beispiel sinnvoll, für Kinder ein eigenes Benutzerkonto mit begrenzten Zugriffsrechten und einen passwortgeschützten Account für die Eltern einzurichten. Dadurch können die Eltern auch weiterhin auf alle Funktionen und Inhalte zugreifen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Einstellungen im Browser für den Kinderschutz anzupassen. Stellen Sie zum Beispiel als Standardsuchmaschine spezielle Kindersuchmaschinen wie fragfinn.de oder blinde-kuh.de ein. Auch für die Nutzung von Smartphones empfiehlt sich die Installation spezieller Apps, welche die Kindersicherheit im Internet erhöhen.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Daher empfiehlt es sich, dem Nachwuchs hin und wieder beim Surfen im Internet über die Schulter zu schauen. Prüfen Sie dabei auch, ob die Einstellungen zum Kinderschutz im Internet noch aktiviert sind. Denn clevere Kinder finden auch Mittel und Wege, um mögliche Einschränkungen zu umgehen.
Auch die sozialen Medien – wie Facebook – spielen beim Kinderschutz eine wichtige Rolle. Grundsätzlich schreiben die Nutzungsbedingungen meist ein Mindestalter vor, welches es zu beachten gilt. Bei Facebook liegt dieses zum Beispiel bei 13 Jahren.
Sorgt Kinderschutzsoftware für ein kindersicheres Internet?
Mit einem Kinderschutzprogramm sind im Internet nur noch ausgewählte Seiten erreichbar.
Es gibt verschiedenste Wege, die Kindersicherheit im Internet zu gewährleisten bzw. zu verbessern. Dabei ist eine ständige Überwachung der Kinder und Jugendlichen in der Regel wenig zielführend. Vielmehr sollten Eltern ihren Nachwuchs umfassend über die Risiken und auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Reise im World Wide Web aufklären. Als Unterstützung kann zudem spezielle Software für den Kinderschutz im Internet dienen.
Mit Hilfe von Kinder- oder Jugendschutzsoftware erhalten Kinder nur noch Zugriff auf Internetseiten, die ihrem Alter entsprechen. Solch ein Kinderschutzfilter im Internet kann dabei auf zwei Grundprinzipien basieren: Whitelist und Blacklist.
Baut der Kinderschutz im Internet auf dem Whitelistprinzip auf, werden beim Surfen Webseiten angezeigt, die von Medienpädagogen geprüft und als unbedenklich eingestuft wurden. Alle anderen Internetauftritte sind hingegen gesperrt. Dem entgegen steht das Blacklistprinzip, bei dem technische Kinderschutzfilter im Internet ungeeignete Inhalte sperren. Häufig ermöglichen die Kinderschutzprogramme die Nutzung beider Prinzipien, sodass die Eltern entscheiden können, welches Prinzip Anwendung findet.
Wichtig! Die Programme zum Kinderschutz im Internet arbeiten nicht immer zuverlässig. So kann es sein, dass eigentlich unbedenkliche Seiten herausgefiltert werden und problematische Inhalte zugänglich sind.
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Online-Shopping: So funktioniert Kinderschutz im Internet - Jugendbudget
Für ein neues T-Shirt extra in die Stadt fahren? Das kommt für viele heutzutage nicht mehr in Frage. Stattdessen wird im Internet eingekauft. Doch Online Shopping hat seine Tücken – vor allem für Kinder und Jugendliche.
Jugendliche lassen sich von Werbung beeinflussen
Online-Shopping birgt neben zahlreichen Vorteilen auch Risiken. Speziell für Kinder und Jugendliche. Gemäss der Plattform «Jugend und Medien» besitzen 47 Prozent aller Primarschüler und sogar 77 Prozent der 12- bis 13-Jährigen in der Schweiz ein eigenes Smartphone. Kinder sind daher immer früher selbständig und unbeobachtet im Internet unterwegs und Kaufanreizen oder gar Betrugsversuchen ausgesetzt.
Sie werden online ständig mit gezielter und personalisierter Produktwerbung durch Banner, Ads und Influencer konfrontiert und lassen sich besonders leicht davon beeinflussen. Mit ein paar Klicks ist die Ware dann oft auch schon bestellt – ohne die Erlaubnis der Eltern oder nochmals darüber nachzudenken.
Welche Risiken beim Online-Shopping lauern
Eine der grössten Gefahren beim Online-Shopping ist für Kinder und Jugendliche das Bestellen auf Rechnung. Im Internet können sie Waren kaufen, ohne den Preis sofort begleichen zu müssen. Das macht es einfacher, mehr Geld auszugeben, als sie tatsächlich haben.
Zudem lauern oft versteckte Kosten, etwa bei den Versandgebühren. Eine weitere Gefahr stellen Fake-Shops dar. Sie locken mit extrem günstigen Angeboten, schicken die Ware nach der Bezahlung aber nie ab. Solche Shops sind teilweise so gut gemacht, dass auch Erwachsene die betrügerischen Angebote kaum erkennen.
Was Eltern für den Kinderschutz im Internet tun können
Selbstverständlich ist Online-Shopping trotz der möglichen Risiken nicht zu verteufeln. Wichtig ist aber, mit den Kindern die Gefahren zu besprechen und sie dafür zu sensibilisieren. Eltern können sich zum Beispiel gemeinsam mit dem Nachwuchs einen Online-Shop genauer anschauen und zusammen den ersten Einkauf durchspielen.
Zentral ist das Erkennen vertrauenswürdiger Online-Shops. Wichtige Anhaltspunkte hierfür sind zum Beispiel, wenn ein Impressum mit einer gültigen Anschrift oder spezielle Gütesiegel, wie Swiss Online Garantie oder Trusted shops, auf der Startseite zu finden sind. Eine weitere Hilfe sind spezielle Add-Ons für Webbrowser, zum Beispiel «TrustedShops» für Chrome. Mit diesen können Jugendliche unseriöse Online-Shops erkennen und umgehen. Auch die Kommentar- und Bewertungsfunktionen in Shops helfen. Sind die Bewertungen durchs Band schlecht, sollte man die Finger komplett vom Kauf-Button lassen.
Eltern können ihre Kinder zudem unterstützen, indem sie die Folgen von nicht bezahlten Rechnungen erklären. Denn oft ist Jugendlichen die Gefahr von Schulden gar nicht bewusst.
Wie sich Kinder selbst beim Online-Shopping schützen können
Kinder und Jugendliche können die Risiken beim Einkaufen im Internet auch selber reduzieren. Machen Sie Ihren Kindern dafür bewusst, dass Online-Werbung nicht zufällig ist, sondern auf ihrem Suchverhalten im Internet beruht. Angezeigte Schnäppchen und Rabatte sollten die Kids deshalb kritisch hinterfragen.
Generell ist es wichtig, dass sie keine falschen Altersangaben tätigen. Denn geben Minderjährige beim Kauf ein falsches Geburtsdatum an, wird eine Rückforderung nahezu unmöglich. Zudem ist es vor einer teuren Anschaffung sinnvoll, wenn sich der Nachwuchs nochmals gut überlegt, ob der Kauf zwingend notwendig ist, sich mit den Eltern oder Freunden bespricht und eine Nacht darüber schläft. Diese Achtsamkeit hilft den Kindern und Jugendlichen, sich vor folgenreichen Käufen zu schützen.