Welchen Gefahren sind Kinder im Internet ausgesetzt?
Gewalt, Abzocke, Preisgabe persönlicher Daten - das sollten Eltern wissen!
Gefahrenpotenzial: Ungeeignete Inhalte Pornographie, Gewaltszenen und rassistische oder andere aufhetzende Inhalte sind für Kinder (und Jugendliche) ungeeignet. Dennoch sind sie im Netz zu finden. Anbieter von pornografischen Seiten dürfen ihr Angebot nach deutschem Recht nur für Erwachsene öffnen. Das tun sie in der Regel auch, weil sie eine Bezahlung über Kreditkarte erwarten. Allerdings greift dieses Recht nicht bei Onlineangeboten aus dem Ausland: Es gibt etliche Seiten mit pornografischen Inhalten, die ohne Zugangsbeschränkung abrufbar sind. Diese Seiten sind auch jüngeren Jugendlichen oft schon bekannt. Unabhängig davon kursieren im Netz zudem immer mehr Nacktfotos oder sexualisierte Darstellungen, die häufig von Privatpersonen hochgeladen und weiterverbreitet ("geteilt") werden. Auch Gewaltdarstellungen sind zu finden. Gelegentlich tauchen besonders geschmacklose Seiten auf, deren Adressen auf Schulhöfen verbreitet werden. Bei der Nutzung von YouTube können junge Menschen unvermittelt auf Gewaltszenen stoßen. Häufig handelt es sich dabei um reale Vorkommnisse (z.B. Kriegsbilder, Hinrichtungen), die zum Zweck der Dokumentation eingestellt wurden. Immer wieder werden auch von Kindern und Jugendlichen selbst Gewaltszenen aus dem Schulleben weiterverbreitet ("Happy Slapping"). Rechtsradikale Gruppierungen nutzen das Internet, um vermeintlichen Nachwuchs auf ihre Seiten zu locken. Die Webseiten sehen häufig modern, jugendlich und harmlos aus. Doch auf ihnen wird eine antidemokratische, fremdenfeindliche und rassistische Haltung verbreitet. Was tun?
Ihre Tocher oder Ihr Sohn ist auf einer Seite gelandet, an denen Sie Anstoß nehmen? Melden Sie diese Adressen bitte bei den einschlägigen Stellen (siehe den Link unter diesem Kasten). Es gibt klare gesetzliche Regelungen, was erlaubt ist und was nicht. Die zuständigen Behörden werden Ihrer Beschwerde nachgehen. Weitere Informationen: Internet-ABC: Gewaltdarstellungen im Internet
Internet-ABC: Pornografie
Internet-ABC: Jugendschutz
Internet-ABC: Verdächtige Seiten melden
Gefahrenpotenzial: Preisgabe persönlicher Daten Vieles scheint umsonst zu sein im Internet: Apps, Soziale Netzwerke (Facebook, Instagram und andere) die Teilnahme an Gewinnspielen. Doch meist bezahlt man dies mit seinen persönlichen Daten. Entsprechend interessant sind Namen, E-Mail-Adressen und die Kenntnis Ihrer persönlichen Vorlieben für werbetreibende Firmen und Adresshändler. Manche Kinder verraten im Netz viel über sich: ihren Namen, ihr Alter, ihre Hobbys und mehr. Das kann zu unerwünschter Werbung führen. Im schlimmsten Fall versuchen Erwachsene mit pädophilen Neigungen Kontakt zu den Jungen oder Mädchen aufzunehmen. Auch unwissentlich werden Daten preisgegeben. So funktionieren Messenger-Dienste wie WhatsApp nur, wenn sie ständig die Kontakte mit den Daten aus dem Adressbuch abgleichen. Viele Apps – gerade auch Spieleapps – greifen schon während der Installation auf Daten zu, die für das Funktionieren nicht notwendig sind. Communitys wie Instagram oder Facebook leben davon, dass die Nutzer möglichst viel aus ihrem privaten Leben preisgeben: den echten Namen, Fotos, Schule, Erlebnisse, Bewertungen oder ähnliches. Selbst wenn das Profil sorgfältig angelegt wird, können aus den Daten Erkenntnisse gewonnen werden, wer sich hinter diesem Profil verbirgt. Was tun?
Schärfen Sie Ihrem Nachwuchs ein, sich stets unter einem Nickname (Spitz- oder Phantasienamen) im Netz zu bewegen. Besorgen Sie ihm zwei E-Mail-Adressen: eine nur für Freunde, Familie und Schule, eine für andere Online-Aktivitäten. Warnen Sie davor, sich in Communitys und Sozialen Netzwerken öffentlich erkennbar zu machen. Machen Sie die Installation von Apps zur Elternsache. Lesen Sie nach, welche Rechte sich eine App herausnimmt. Begrenzen Sie diese wenn möglich. Weitere Informationen: Internet-ABC: Kinder und Datenschutz
Für Kinder: Internet-ABC-Lernmodul zum Thema "Datenschutz"
Gefahrenpotenzial: Chat In Web-Chats (also Chats, die direkt im Browser abrufbar sind und in denen meist viele Leute gleichzeitig "reden") können Jüngere bedrängt und sexuell belästigt werden. In etlichen Chats gibt es keine oder keine ausreichende Moderation. Oft können sich die Chatter zu einem Gespräch unter vier Augen zurückziehen. Selbst wenn jüngere Nutzer nicht direkte Opfer von Belästigungen werden: In Chats können sie Diskussionen mitverfolgen oder auf Seiten gelenkt werden, die für sie nicht geeignet sind. Teilweise kann auch der rüde Ton in Chats oder eine sexuell gefärbte Sprache Kinder verunsichern und verstören. Chats, die in Spiele, Apps oder Communitys integriert sind, haben meist noch nicht einmal einen erkennbaren Betreiber. Sie unterliegen oft keinerlei Kontrolle und keinerlei Schutz. Das Risiko ist recht groß, dass es dort ebenfalls zu Belästigungen oder zu Beleidigungen kommt. Was tun?
Es gibt nicht mehr viele Web-Chats, die von Kindern aufgesucht werden. Eine größere Verbreitung haben eher Chats, die an Kinderseiten angebunden oder Bestandteil von Online-Spielen sind. Wenn die Tochter oder der Sohn eine solche Seite oder ein Spiel mit Chatfunktion nutzen möchte, dann sollten sich Eltern informieren, ob der Chat ausgeschaltet werden kann. Ist das nicht möglich? Und Sie wollen den Zugang trotzdem erlauben? Dann sollten die Gefahren erklärt und genaue Regeln aufgestellt werden. Denn: In Chats weiß man nie, wer eine Person in Wirklichkeit ist. Weitere Informationen: Internet-ABC: Chaträume im Internet
Für Kinder: Internet-ABC-Lernmodul "Chatten und Texten"
Gefahrenpotenzial: Abzocke Mädchen und Jungen surfen gerne auf den Internetseiten ihrer Lieblingssendungen im Fernsehen. Manche dieser Seiten bieten rund um Helden eigene Kinderwelten an. Teils sind diese gut gemacht und bieten dem Nachwuchs einen echten Mehrwert. Teils geht es aber auch darum, aus Kindern längerfristig Käufer zu machen durch recht aggressives Markenwerbung, Gewinnspiele oder Verlosungen. Kostenfallen und Abzocke: Früher waren es hauptsächlich die Klingeltöne für das Handy und die angeblich kostenlosen Hausaufgaben. Heute sind es etliche Online-Spiele und Spiele-Apps: Sie erscheinen zunächst kostenlos. Für hilfreiche Zusätze muss man zum Teil viel Geld ausgeben: Für einzelne Käufe müssen oft bis zu 100 EUR bezahlt werden. Andere Preise stehen nicht für einen einmaligen Kauf, sondern für ein zweiwöchentliches Abonnement. Was tun?
Erklären Sie Ihrem Kind diese Zusammenhänge. Vereinbaren Sie, dass es sich stets mit Ihnen berät, bevor es in einem Club Mitglied wird, sich Geschenke schicken lässt oder etwas abonniert. Schützen Sie das Smartphone vor Abofallen, indem Sie die so genannte Drittanbietersperre aktivieren. Weitere Informationen: Internet-ABC: Abzocke und Kostenfallen
Internet-ABC: Sicherheitseinstellungen für iOS-Handys/-Tablets
Internet-ABC: Sicherheitseinstellungen für Android-Handys/-Tablets
Gefahrenpotenzial: Verletzung von Urheberrechten Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum. Es verbietet eine Verbreitung von Werken ohne Zustimmung der Ersteller. Texte, Musik, Bilder, Videos und mehr fallen darunter. Trotz dieser recht deutlichen Aussage ist es schwierig, kurz und knapp zu erklären, was im Netz rechtlich erlaubt oder verboten ist: Es gibt einige eindeutige Verstöße: Zum Beispiel das Online-Stellen fremder Inhalte (Texte, Bilder, Musiksongs) ohne irgendeinen Hinweis auf den Urheber – so, als sei es ein selbst erstellter Inhalt.
Andere Handlungen bewegen sich in einer Grauzone. Umstritten ist beispielsweise, ob man ein YouTube-Video in eine Audio-Datei (MP3) umwandeln darf. Vorsicht ist auf jeden Fall angebracht. Gerade jüngeren Kindern sind juristische Feinheiten nur schwer zu erklären. Eltern sollten daher umso genauer darauf achten, was der Nachwuchs mit den digitalen Medien so alles macht. Was tun?
Erklären Sie der Tochter /dem Sohn, dass im Internet nicht alles kostenlos ist. Auch wenn das Kopieren eines Bildes oder eines Textes sehr einfach ist, darf man diese Dateien nicht für alles mögliche verwenden. Weitere Informationen: Internet-ABC (Kinderseite): Lernmodul "Text und Bild"
Internet-ABC (Kinderseite): Lernmodul "Filme, Videos und Musik"
Gefahrenpotenzial: Cybermobbing Nicht jedes Ärgern ist gleich Mobbing. Nicht jeder blöde Spruch über WhatsApp oder per SMS ist Cybermobbing. Peinliche Fotos, beleidigende Botschaften, üble Nachrede in Messenger-Gruppen (zum Beispiel WhatsApp), Foren oder Sozialen Netzwerken sind die klassischen Formen von Cybermobbing. In der überwiegenden Zahl der Fälle kommen die Täter aus dem Umfeld der Kinder. Für fast alle Jugendliche gehört das Smartphone selbstverständlich zum Alltag – und mittlerweile auch schon für viele Grundschüler. Je größer die Verbreitung der Smartphones ist, desto größer wird die Gefahr von Cybermobbing: Kinderleicht können vermeintlich lustige und peinliche Nachrichten, Bilder, Videos verbreitet werden – und dies scheinbar anonym. Dies geschieht oft auch, ohne an die Folgen zu denken. Und so kann jeder Opfer eines Mobbingangriffs werden. Was tun?
Ist Ihr Nachwuchs selbst Opfer von Cybermobbing geworden? Dann nehmen Sie das Problem ernst. "Einfach ignorieren" ist keine Lösung. Handeln Sie umgehend. Gerüchte, gemeine Sprüche, Bilder und Videos verbreiten sich online sehr schnell. Sichern/speichern sie diese "Taten". Sind die Täter bekannt, sollten Sie mit dem Umfeld der Beteiligten reden: zum Beispiel mit der Klassenlehrerin oder den Eltern. Sind die Täter nicht bekannt, müssen technische Maßnahmen getroffen werden: Bei WhatsApp oder anderen Messengern sollten Sie beispielsweise die Nummer oder den Kontakt sperren. In schlimmen Fällen kann es auch notwendig sein, zur Polizei zu gehen. Weitere Informationen: Internet-ABC: Mobbing im und über das Internet
Für Kinder: Internet-ABC-Lernmodul "Cybermobbing"
Gefahrenpotenzial: Das Netz vergisst nichts Einmal veröffentlichte Inhalte verschwinden nicht, selbst wenn sie gelöscht werden. Was einmal online war, ist auch später oft noch zu finden. Gelöschte Texte und Fotos oder abgeschaltete Webseiten lassen sich oft über den Speicher (Cache) von Suchmaschinen oder über Internet-Archive finden. Außerdem ist nie klar, wer einen Text oder ein Foto ohne Wissen des Urhebers bereits weiterverbreitet hat. Was tun?
Wer etwas online stellt oder per Messenger verschickt, sollte vorher nachdenken. Das gilt für Kinder und Erwachsene! Strandfotos, Bilder von peinlichen Situationen oder Videos von ausgiebigen Feiern haben nichts im Netz verloren. Auch niedliche Fotos vom nackten Baby sind privat und sollten es bleiben. Weitere Informationen: Internet-ABC: Kind und Bild im Internet
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Neue europäische Vorgaben für Internetsicherheit vereinbart – Digital Society Blog
Im Rahmen des Trilogs unter der Ratspräsidentschaft Luxemburgs wurde am 7. Dezember eine Vereinbarung über die gemeinsamen Regelungen zur Stärkung der Netz- und Informationssicherheit (NIS) in Europa getroffen. Die Vertreter der Kommission, des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten einigten sich auf eine neue Fassung der NIS-Richtlinie. Die EU-Kommission hatte einen ersten Entwurf der NIS-Richtlinie am 7. Februar 2013 vorgelegt und das Parlament am 13. März 2014 über eine eigene Position abgestimmt. Die Trilogverhandlungen gestalteten sich daraufhin zäh und gerieten ins Stocken. Umso bedeutender ist der nun erreichte Kompromiss.
Die NIS-Richtlinie ist Teil der europäischen Cybersicherheitsstrategie und zielt darauf, in der Europäischen Union ein harmonisiertes Sicherheitsniveau zu schaffen, um vor allem das Vertrauen in die digitale Wirtschaft zu stärken. Die Vorgaben richten sich sowohl an Unternehmen als auch an die Mitgliedstaaten selbst. Die Betreiber wichtiger Dienste aus den Bereichen Energie, Transport, Gesundheit oder Finanzen (essential services) und Digitaldiensteanbieter wie eBay, Amazon oder Google (digital service providers) sollen verpflichtet werden, besser gegen Risiken zu schützen und Sicherheitsvorfälle den zuständigen Behörden zu melden. Soziale Netzwerke sollen jedoch von den Verpflichtungen ausgenommen sein. Im Datenschutzrecht bestehen bereits Verpflichtungen zum Schutz personenbezogener Daten und mit der Datenschutz-Grundverordnung werden die Verantwortlichen künftig dazu verpflichtet, Verletzungen dieses Schutzes zu melden. Die großen Internetkonzerne würden durch die NIS-Richtlinie unabhängig der Verletzung personenbezogener Daten dazu verpflichtet, schwere Hackerangriffe auf ihre Systeme zu melden. Kleine digitale Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern werden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen.
Vorgesehen in der neuen Entwurfsvorlage ist außerdem der Aufbau einer strategischen Kooperationsgruppe (strategic cooperation group), die den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren im Umgang mit IT-Sicherheitsschwachstellen und den Aufbau von Kapazitäten in den Mitgliedstaaten fördern soll. Die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) wird dabei sicherlich eine bedeutendere Rolle spielen. Die IT-Notfallteams (Cyber Security Incidents Response Teams – CSIRTS) sollen operativ und grenzüberschreitend den Umgang mit Sicherheitsvorfällen koordinieren. Angedacht war hier, dass die Mitgliedstaaten untereinander Frühwarnungen bei sich verbreitenden Risiken herausgeben.
Bei dem neuen Entwurf handelt es sich um einen vorläufigen Kompromiss, dem noch die Vertreter des Binnenmarktausschusses im Parlament und der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten zustimmen müssen. Das in Deutschland in Kraft getretene IT-Sicherheitsgesetz setzt die Richtlinie bereits teilweise um, insbesondere mit den Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen und den neuen Pflichten für Telemediendienste wie Webseitenanbieter. Eine vergleichbare Entwicklung zeichnet sich in den USA ab, wo der US Senate dem lang verhandelten Cybersecurity Information Sharing Act (CISA) nun zugestimmt hat. Die Idee ist vergleichbar mit den europäischen Vorhaben. Die Unternehmen sollen Informationen über Sicherheitsvorfälle teilen, um selber von dem Datenpool profitieren und sich besser schützen zu können.
Wie wirksam die NIS-Richtlinie letztlich sein wird, kann erst beurteilt werden, wenn der endgültige Text vorliegt. Erst dann ist auch einschätzbar, inwieweit das IT-Sicherheitsrecht in Deutschland weiter angepasst werden muss. Schon jetzt aber ist zu begrüßen, dass in den Unternehmen das Interesse an mehr Sicherheit steigt und dadurch die Verbraucher besser geschützt werden.
Dieser Beitrag ist Teil der regelmäßig erscheinenden Blogartikel der Doktoranden des Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft. Er spiegelt weder notwendigerweise noch ausschließlich die Meinung des Institutes wieder. Für mehr Informationen zu den Inhalten dieser Beiträge und den assoziierten Forschungsprojekten kontaktieren Sie bitte info@hiig.de.