Lagebild Cybercrime
Aktuelle Lage
2019 wurden mit 20.118 Cybercrime-Fällen 2,2 Prozent mehr Fälle erfasst als im Jahr zuvor. Die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen verringerte sich um 8,7 Prozent. Die Aufklärungsquote fiel unter 30 Prozent.
Im Deliktsbereich „Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornographischen Schriften“ nimmt das Internet eine immer bedeutendere Rolle ein. Mit 2.359 erfassten Straftaten erreicht dieses Deliktsfeld einen traurigen Rekord.
Phänomene
Ransomware ist eine Schadsoftware, die Daten auf Rechnersystemen verschlüsselt und damit den Zugriff verhindert. Zur Freigabe wird die Zahlung eines Lösegeldes (engl.: ransom) gefordert. Ransomware wird insbesondere über Links oder Anhängen von E-Mails verbreitet. Darüber hinaus ist die Verbreitung durch den Aufruf entsprechend programmierter Internetseiten möglich, dem sogenannten Drive-by-Exploit. Dieser Phänomenbereich trifft nicht nur Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen, auch Institutionen der öffentlichen Hand sind ein häufig gewähltes Ziel dieser Angriffe. Eine besondere Form der Schadsoftware stellt EMOTET dar. Die Software gelangt als Word- oder PDF-Anhang von Spam-Mails auf die Rechner der Geschädigten. Ist EMOTET auf dem IT-System, lädt es selbständig weitere Schadsoftware nach. EMOTET fungiert sozusagen als „Vorbereiter“.“
Phishing-Wellen überrollen regelmäßig den digitalen Raum und lassen Betroffene zum Opfer eines Identitätsdiebstahls werden. Die Masche der Betrüger ähnelt sich in vielen Fällen: Mal werden Betroffene vom vermeintlichen Kundenservice ihrer Bank zum Ausfüllen eines neuen Formulars aufgefordert oder seitens eines Online-Shops um Aktualisierung der Kundendaten aufgrund eines neuen EU-Beschlusses gebeten. In den E-Mails üben die Betrüger psychischen Druck auf die Empfängerinnen und Empfänger aus, indem sie den Opfern unter Angabe einer Frist mit Sperrung des Benutzerkontos oder mit einer erhöhten Bearbeitungsgebühr drohen.
Bei DDoS-Angriffen (Distributed Denial of Service) handelt es sich um ein Phänomen, bei dem durch eine Vielzahl von Computern zielgerichtet Anfragen und Datenpakete auf Zielrechner bzw. -server gesendet werden. Dies führt zu einer Ressourcenerschöpfung des betroffenen Systems, welches daraufhin nicht mehr erreichbar ist. Die Angriffe stellen Unternehmen vor große Herausforderungen, weil sie bei einem erfolgreichen Angriff durch Einnahmenausfälle Verluste verbuchen müssen und ihre Reputation als sicherer Handelspartner leidet.
Prävention
Workshops, Vorträge, Projekte, Besuche von Großveranstaltungen und Kooperationen - Seit Gründung des Cybercrime-Kompetenzzentrums im Jahr 2011 hat das Landeskriminalamt NRW viele Maßnahmen gemeinsam mit Kooperationspartnern getroffen. Den IT-Sicherheitstag des Voice-Bundesverbandes der IT-Anwender e.V. nutzt das LKA NRW, um fortlaufend und aktuell über die Gefahren aus dem Bereich Cybercrime zu informieren. Die Kooperation zwischen dem Bitkom und dem LKA NRW sowie weiteren Landeskriminalämtern besteht bereits seit 2011. Mit regelmäßigem Informationsaustausch und Wissenstransfer, aber auch gegenseitigen Hospitationen, verfolgt diese Sicherheitskooperation intensiv das gemeinsame Ziel, Cybercrime entgegen zu treten. 2017 unterzeichnete das LKA NRW ebenfalls Kooperationsvereinbarungen mit dem eco-Verband der Internetwirtschaft e.V. und dem networker NRW e.V. und führte erste Veranstaltungen durch.
Gemeinsame Präventionsmaßnahmen ermöglichen es der Polizei, mit ihren Botschaften eine breite Öffentlichkeit zu erreichen und so Bürger und Wirtschaftsunternehmen für die Phänomene der Cyberkriminalität zu sensibilisieren.
Cybersicherheit: Wie die EU Cyberbedrohungen begegnet
Infografik – Häufigste Cyberbedrohungen in der EU Vollständige Infografik
Die EU ergreift Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die EU unternimmt, um
die Cyberabwehrfähigkeit zu verbessern,
Cyberkriminalität zu bekämpfen,
Cyberdiplomatie zu fördern,
die Cyberabwehr zu stärken,
Forschung und Innovation zu fördern,
kritische Infrastrukturen zu schützen.
Das Kerngeschäft von kritischen Sektoren wie Verkehr, Energie, Gesundheit und Finanzen ist zunehmend von digitalen Technologien abhängig. Zwar bringt die Digitalisierung enorme Chancen mit sich und bietet Lösungen für viele der Herausforderungen, vor denen Europa steht, nicht zuletzt während der COVID‑19-Krise; gleichzeitig setzt sie die Wirtschaft und Gesellschaft aber auch Cyberbedrohungen aus.
Chronologie Cyberraum: Rat vereinbart Stärkung der Cybersicherheit der EU und Verhinderung von Cyberangriffen Cyberangriffe: Rat verlängert Sanktionsregelung Stärkung der EU-weiten Cybersicherheit und Resilienz – Einigung über die NIS-2-Richtlinie Digital Operational Resilience Act (DORA): provisional agreement reached EU ministers united in strengthening cyber resilience in the EU Siehe komplette Zeitleiste
Die Zahl und Komplexität von Cyberangriffen und Cyberkriminalität nimmt in ganz Europa zu. Diese Tendenz dürfte in Zukunft noch steigen, da bis 2024 voraussichtlich 22,3 Milliarden Geräte weltweit mit dem Internet der Dinge verbunden sein werden.
Durch die Stärkung der Reaktionsfähigkeit im Bereich Cybersicherheit im Hinblick auf einen offenen und geschützten Cyberraum kann das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in digitale Instrumente und Dienste gestärkt werden.
Im Oktober 2020 riefen die Staats- und Regierungschefs der EU dazu auf, die Fähigkeit der EU zu verbessern,
sich vor Cyberbedrohungen zu schützen,
für ein sicheres Kommunikationsumfeld zu sorgen, insbesondere durch Quantenverschlüsselung,
den Zugang zu Daten für Gerichts- und Strafverfolgungszwecke sicherzustellen.
Förderung der Cyberabwehrfähigkeit
EU-Strategie für die Cybersicherheit
Im Dezember 2020 legten die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) eine neue EU-Strategie für die Cybersicherheit vor. Mit dieser Strategie soll die Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Cyberangriffen gestärkt und gewährleistet werden, dass alle Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in vollem Umfang von vertrauenswürdigen und zuverlässigen Diensten und digitalen Instrumenten profitieren können. Die neue Strategie enthält konkrete Vorschläge für den Einsatz von Regulierungs-, Investitions- und Politikinstrumenten.
Der Rat hat am 22. März 2021 Schlussfolgerungen zur Cybersicherheitsstrategie angenommen, in denen er hervorhebt, dass die Cybersicherheit für den Aufbau eines widerstandsfähigen, grünen und digitalen Europas von wesentlicher Bedeutung ist. Die EU-Ministerinnen und -Minister haben als zentrales Ziel festgelegt, strategische Autonomie zu erreichen und zugleich eine offene Wirtschaft zu bewahren. Dazu gehört auch die Stärkung der Fähigkeit zu autonomen Entscheidungen im Bereich der Cybersicherheit, um die digitale Führungsrolle der EU und ihre strategischen Kapazitäten zu stärken.
Darüber hinaus arbeitet die EU an zwei Legislativvorschlägen, mit denen gegenwärtige und künftige Online- und Offline-Risiken angegangen werden sollen:
eine aktualisierte Richtlinie zum besseren Schutz von Netz- und Informationssystemen;
eine neue Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen.
Was bedeutet Cybersicherheit? Unter Cybersicherheit fallen alle Tätigkeiten, die notwendig sind, um Netz- und Informationssysteme, die Nutzer solcher Systeme und andere von Cyberbedrohungen betroffene Personen zu schützen. (EU-Rechtsakt zur Cybersicherheit)
EU-Rechtsakt zur Cybersicherheit
Mit dem EU-Rechtsakt zur Cybersicherheit, der im Juni 2019 in Kraft getreten ist, wurde Folgendes eingeführt:
ein EU-weites Zertifizierungssystem
ein neues und stärkeres Mandat für die Agentur der EU für Cybersicherheit
EU-weites Zertifizierungssystem für Cybersicherheit
Die Zertifizierung spielt eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung hoher Cybersicherheitsstandards für IKT-Produkte, ‑Dienste und ‑Prozesse. Dass derzeit in verschiedenen EU-Ländern unterschiedliche Sicherheitszertifizierungssysteme verwendet werden, führt zu Marktfragmentierung und rechtlichen Hindernissen.
Mit dem Rechtsakt zur Cybersicherheit hat die EU einen einheitlichen EU-weiten Zertifizierungsrahmen eingeführt, der
Vertrauen aufbauen wird,
das Wachstum des Cybersicherheitsmarktes steigern wird,
den Handel in der EU erleichtern wird.
Der Rahmen wird ein umfassendes Regelwerk, technische Anforderungen, Normen und Verfahren bieten.
Der Cybersicherheitsmarkt der EU 18 der 20 Länder weltweit mit dem höchsten Cybersicherheitsindex sind europäische Länder.
Der Wert des Cybersicherheitsmarktes in der EU wird auf 130 Mrd. € geschätzt und wächst jährlich um 17 %.
Die EU verfügt über mehr als 60 000 Cybersicherheitsunternehmen und mehr als 660 Kompetenzzentren im Bereich Cybersicherheit.
EU-Agentur für Cybersicherheit
Die neue EU-Agentur für Cybersicherheit baut auf den Strukturen ihrer Vorgängerin, der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit, auf, hat jedoch eine gestärkte Rolle und ein ständiges Mandat. Sie hat auch das bisherige Akronym übernommen: ENISA.
Sie unterstützt die Mitgliedstaaten, die EU-Organe und andere Interessenträger bei der Bewältigung von Cyberangriffen.
Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit
Die Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) wurde 2016 eingeführt. Sie war die erste EU-weite gesetzgeberische Maßnahme mit dem Zweck, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten beim entscheidenden Thema der Cybersicherheit zu verstärken. Sie enthält Sicherheitspflichten für Betreiber wesentlicher Dienste (in kritischen Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheit und Finanzen) und Anbieter digitaler Dienste (Online‑Marktplätze, Online‑Suchmaschinen und Cloud‑Computing‑Dienste).
Im Dezember 2020 hat die Europäische Kommission eine überarbeitete NIS-Richtlinie (NIS2) vorgeschlagen, die die Richtlinie von 2016 ersetzen soll. Der neue Vorschlag trägt der sich verändernden Bedrohungslage und dem digitalen Wandel Rechnung, der durch die COVID‑19-Krise beschleunigt wurde.
Der Rat und das Europäisches Parlament haben im Mai 2022 eine vorläufige Einigung über die neuen Maßnahmen erzielt. Mit den neuen Vorschriften wird
die Stärkung von Risiko- und Sicherheitsvorfallmanagement und Zusammenarbeit sichergestellt und
der Anwendungsbereich der Vorschriften ausgeweitet.
Ihr Leben im Internet: Was tut die EU, um es einfacher und sicherer zu machen? Die EU arbeitet aktiv an der Verbesserung des digitalen Umfelds zum Nutzen aller Menschen in Europa. Unser digitales Leben muss sicher, einfach und mit den Grundfreiheiten vereinbar sein. Erfahren Sie in unserem Beitrag, wie die EU Internetnutzende schützt, Cybersicherheit gewährleistet und den Informationsaustausch zwischen den E-Justiz-Systemen der EU-Mitgliedstaaten erleichtert. Zum Beitrag
Bekämpfung der Cyberkriminalität
Cyberkriminalität tritt in verschiedenen Formen auf, und viele häufig verübte Straftaten werden durch das Internet erleichtert. Straftäter können beispielsweise
mithilfe von Schadsoftware die Kontrolle über persönliche Geräte ergreifen,
personenbezogene Daten und geistiges Eigentum stehlen oder manipulieren, um Online-Betrug zu begehen,
das Internet und soziale Medien zur Verbreitung illegaler Inhalte verwenden,
das „Darknet“ nutzen, um illegale Waren und Hackerdienste anzubieten.
Einige Formen der Cyberkriminalität, wie etwa die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet, fügen den Opfern erheblichen Schaden zu.
Innerhalb von Europol wurde ein spezialisiertes Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität eingerichtet, das die EU-Länder bei Ermittlungen zu Online-Straftaten und der Zerschlagung krimineller Netze unterstützen soll.
Die Europäische multidisziplinäre Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) ist eine von den Mitgliedstaaten geleitete Sicherheitsinitiative zur Ermittlung, Priorisierung und Bewältigung von Bedrohungen durch die organisierte internationale Kriminalität. Die Abwehr von Cyberangriffen ist eine ihrer Prioritäten.
Vorgehen gegen Betrug mit unbaren Zahlungsmitteln
Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit der EU dar und verschaffen der organisierten Kriminalität erhebliche Einnahmen. Darüber hinaus beeinträchtigt diese Art von Betrug das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit digitaler Technologien.
Im April 2019 verabschiedete die EU neue Vorschriften zur Bekämpfung von Betrug mit unbaren Zahlungsmitteln, die von den Mitgliedstaaten im Jahr 2021 umgesetzt werden sollen.
Verbesserung der Sicherheit von Kindern im Internet
Die Europäische Kommission will neue Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet vorschlagen. Währenddessen hat die EU befristete Vorschriften erlassen, die von Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation abweichen und es Anbietern internetbasierter E‑Mail- und Messaging-Diensten ermöglichen, auch weiterhin gegen sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet vorzugehen.
Im Mai 2021 haben die Verhandlungsführer des Rates und des Europäischen Parlaments eine vorläufige Einigung über die befristeten Maßnahmen erzielt, die es Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste wie internetbasierter E‑Mail- und Messaging-Dienste bis zum Inkrafttreten dauerhafter Rechtsvorschriften ermöglichen, sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet einschließlich „Grooming“ weiterhin aufzudecken, zu entfernen und zu melden. Die Maßnahmen sind im August 2021 in Kraft getreten und laufen 2024 aus.
Justiz und Strafverfolgung
Im Rahmen der Vorschriften und der Politik der EU werden auch andere Justiz- und Strafverfolgungsaspekte der Bekämpfung von Cyberkriminalität und Kriminalität im Allgemeinen behandelt, wie der Zugang zu elektronischen Beweismitteln, Verschlüsselung und Vorratsdatenspeicherung.
Zugang zu elektronischen Beweismitteln
Kriminelle nutzen digitale Technologien, um Straftaten zu begehen und illegale Aktivitäten zu verbergen. Die Strafverfolgungs- und Justizbehörden stützen sich daher bei ihren strafrechtlichen Ermittlungen und Strafverfahren zunehmend auf elektronische Beweismittel wie SMS, E‑Mails oder Nachrichtenanwendungen (Messaging Apps).
Aus diesem Grund arbeitet die EU an neuen Vorschriften, mit denen der grenzüberschreitende Zugang zu elektronischen Beweismitteln erleichtert und beschleunigt wird.
Um den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln für Strafverfahren weiter zu erleichtern,
verhandelt die EU derzeit über ein Abkommen mit den USA – dem Land, in dem die meisten Dienstleister ansässig sind,
– dem Land, in dem die meisten Dienstleister ansässig sind, nimmt die EU an den Verhandlungen über ein Zweites Zusatzprotokoll zum Budapester Übereinkommen teil.
Verschlüsselung
Die EU ist bestrebt, in einen aktiven Dialog mit der Technologiebranche einzutreten, um das richtige Gleichgewicht zwischen der Sicherstellung des weiteren Einsatzes starker Verschlüsselungstechnologien und der Gewährleistung der Befugnisse der Strafverfolgung und der Justiz herzustellen, damit diese unter den gleichen Bedingungen wie in der Offline-Welt agieren können.
Der Rat hat im Dezember 2020 eine Entschließung zur Verschlüsselung angenommen, in der hervorgehoben wird, dass sowohl Sicherheit durch Verschlüsselung als auch Sicherheit trotz Verschlüsselung notwendig ist.
Vorratsdatenspeicherung
Zur wirksamen Kriminalitätsbekämpfung ist es heute erforderlich, dass Dienstanbieter bestimmte Daten auf Vorrat speichern, die unter strengen Voraussetzungen zu diesem Zweck offengelegt werden dürfen. Die Vorratsdatenspeicherung kann jedoch individuelle Grundrechte verletzen, insbesondere das Recht auf Privatsphäre und auf den Schutz personenbezogener Daten.
Der Rat hat Schlussfolgerungen zur Vorratsdatenspeicherung im Bereich der elektronischen Kommunikation zum Zweck der Kriminalitätsbekämpfung verabschiedet. Er hat die Kommission beauftragt, als Teil einer umfassenden Studie über mögliche Lösungen für die Vorratsspeicherung von Daten, einschließlich einer etwaigen künftigen Gesetzgebungsinitiative, weitere Informationen zusammenzutragen und gezielte Konsultationen durchzuführen.
Förderung der Cyberdiplomatie
Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten setzen sich nachdrücklich für einen offenen, freien, stabilen und sicheren Cyberraum ein, in dem die Menschenrechte, die Grundfreiheiten und die Rechtsstaatlichkeit uneingeschränkt geachtet werden. Damit sollen soziale Stabilität, Wirtschaftswachstum, Wohlstand und die Integrität freier und demokratischer Gesellschaften gewährleistet werden.
Die EU unternimmt große Anstrengungen, um sich vor Cyberbedrohungen aus Drittländern zu schützen, insbesondere durch eine gemeinsame diplomatische Reaktion, der sogenannten „Toolbox“ für die Cyberdiplomatie. Dazu gehören diplomatische Zusammenarbeit und Dialog, präventive Maßnahmen gegen Cyberangriffe und Sanktionen.
Mit der EU-Strategie für die Cybersicherheit, die im Dezember 2020 von der Europäischen Kommission und dem EAD angenommen wurde, wird die diplomatische Reaktion der EU auf Cyberangriffe verstärkt.
Sanktionen gegen Cyberangriffe
Im Mai 2019 hat der Rat einen Rahmen angenommen, der es der EU ermöglicht, gezielte Sanktionen zur Verhinderung von Cyberangriffen, die eine externe Bedrohung für die EU oder ihre Mitgliedstaaten darstellen, und zur Reaktion auf solche Angriffe zu verhängen.
Insbesondere kann die EU mit diesem Rahmen erstmalig Sanktionen gegen Personen oder Einrichtungen verhängen, die für Cyberangriffe oder versuchte Cyberangriffe verantwortlich sind, die finanzielle, technische oder materielle Unterstützung für Cyberangriffe leisten oder die auf andere Weise daran beteiligt sind. Sanktionen können auch gegen andere Personen oder Einrichtungen verhängt werden, die mit ihnen verbunden sind.
Die restriktiven Maßnahmen umfassen Folgendes:
ein Verbot der Einreise in die EU
ein Einfrieren der Vermögenswerte von Personen und Organisationen
Die ersten Sanktionen gegen Cyberangriffe wurden am 30. Juli 2020 verhängt.
Stärkung der Cyberabwehr
Der Cyberraum gilt als fünfter Bereich der Kriegsführung, der für militärische Operationen genauso wichtig ist wie die Bereiche Land, See, Luft und Weltraum. Dieser Bereich umfasst alles von Informations- und Telekommunikationsnetzen, Infrastrukturen und den damit verbundenen Daten bis hin zu Computersystemen, Prozessoren und Steuer- und Kontrollschaltungen.
Die EU koordiniert ihre Tätigkeiten im Bereich der Cyberabwehr über die Europäische Verteidigungsagentur (EDA), in Zusammenarbeit mit der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit und Europol. Die EDA unterstützt die Mitgliedstaaten beim Aufbau qualifizierter Kräfte im Bereich der militärischen Cyberabwehr und sorgt dafür, dass sowohl proaktive als auch reaktive Technologie für die Cyberabwehr verfügbar ist.
Die im Dezember 2020 von der Kommission und dem EAD angenommene EU-Strategie für die Cybersicherheit stärkt
die Koordinierung der Cyberabwehr,
der Cyberabwehr, die Zusammenarbeit und den Aufbau von Cyberabwehrfähigkeiten.
Finanzierung und Forschung
Aufbauplan
Die Cybersicherheit ist eine der Prioritäten der EU bei der Reaktion auf die COVID‑19-Pandemie, bei der es vermehrt zu Cyberangriffen gekommen ist. Im Plan sind zusätzliche Investitionen in diesem Bereich vorgesehen.
Horizont Europa
Es ist von entscheidender Bedeutung, innovative Lösungen zu finden, die uns vor den neuesten und modernsten Cyberbedrohungen schützen können. Aus diesem Grund ist die Cybersicherheit ein wichtiger Bestandteil des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ und des Nachfolgeprogramms „Horizont Europa“. Im Mai 2020 hat die EU 49 Mio. € bereitgestellt, um Innovationen in den Bereichen Cybersicherheit und Datenschutz zu fördern.
Digitales Europa
Im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ für den Zeitraum 2021-2027 hat sich die EU verpflichtet, 1,6 Mrd. € in Cybersicherheitskapazitäten und die breite Einführung von Cybersicherheitsinfrastrukturen und ‑instrumenten in der gesamten EU für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Einzelpersonen zu investieren.
Kompetenzzentrum für Cybersicherheit
Im Dezember 2020 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine informelle Einigung über den Vorschlag zur Einrichtung eines Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit, das sich auf ein Netz nationaler Koordinierungszentren stützt.
Der Rat hat die Verordnung zur Einrichtung des Zentrums und des Netzes im April 2021 angenommen.
Das neue Zentrum hat zum Ziel,
die Cyberabwehrfähigkeit weiter zu verbessern,
einen Beitrag zur Einführung der neuesten Cybersicherheitstechnologie zu leisten,
Start-ups und KMU in der Cybersicherheitsbranche zu unterstützen,
Forschung und Innovation im Bereich der Cybersicherheit zu fördern,
zur Überwindung des Kompetenzdefizits im Bereich der Cybersicherheit beizutragen.
Als Sitz des neuen Zentrums haben die Mitgliedstaaten Bukarest ausgewählt.
Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen
Sichere vernetzte Geräte
Vernetzte Geräte, einschließlich Maschinen, Sensoren und Netze, die das Internet der Dinge (IoT) ausmachen, werden ebenso wie ihre Sicherheit eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung der digitalen Zukunft Europas spielen.
Im Dezember 2020 hat der Rat Schlussfolgerungen angenommen, in denen der zunehmenden Nutzung von Konsumgütern und industriellen Geräten, die mit dem Internet verbunden sind, sowie den damit verbundenen neuen Risiken für die Privatsphäre und die Informations- und Cybersicherheit Rechnung getragen wird. In den Schlussfolgerungen werden ferner Prioritäten festgelegt, um dieses äußerst wichtige Thema anzugehen und die globale Wettbewerbsfähigkeit der IoT-Industrie der EU zu fördern, indem die höchsten Standards bei Abwehrfähigkeit und Sicherheit gewährleistet werden.
Schutz der 5G-Netze
5G-Netze sind nicht nur für die digitale Kommunikation von entscheidender Bedeutung, sondern auch für kritische Sektoren wie Energie, Verkehr, Bankwesen und Gesundheit. Daher ist es für unsere Gesellschaft wesentlich, dafür zu sorgen, dass 5G-Netze widerstandsfähig sind.
Angesichts der weltweiten Umsätze mit 5G, die im Jahr 2025 schätzungsweise 225 Mrd. € erreichen dürften, ist die 5G-Technik ein Schlüsselfaktor für die europäische Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt. Die Cybersicherheit der 5G-Netze ist daher für die strategische Autonomie der Union von entscheidender Bedeutung.
Im Januar 2020 einigte sich die EU auf ein Instrumentarium zur Ermittlung einer Reihe möglicher gemeinsamer Maßnahmen, um die größten Risiken für die Cybersicherheit von 5G-Netzen zu mindern und um Orientierungshilfe zu bieten.
Kriminalstatistik
Mit der Kriminalstatistik 2008 ist die Umstellung auf die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundes (PKS) erfolgt. Damit hat auch eine neue Zählweise begonnen: Wurden bisher die effektiven Fälle gezählt, schlüsselt die PKS diese neu gemäss Straftaten auf. Damit erfolgt statistisch gesehen zwischen den Jahren 2007 und 2008 eine Zäsur, und ein Vergleich mit den bisherigen Kriminalstatistiken ist nicht mehr möglich. Eine Vergleichsbasis ist erst wieder in den folgenden Jahren möglich.
Kriminalstatistik