Cyber-Versicherung: Notwendig? Und wenn ja, wann?

Hackerangriffe Kosten Schutz

CYBER-Versicherung: Cyber- und Daten-Risiken bedarfsgerecht absichern

KuV24-cyber.de ist das erste spezialisierte Versicherungsportal zur Absicherung von Daten- und Cyberrisiken, bei dem Sie den gewünschten Versicherungsschutz gleich online beantragen können.

Mit unserem Know How als Versicherungsmakler seit 1990 entwickeln wir für Sie bedarfsgerechte Versicherungskonzepte.

Die rechtlich relevanten Informationen über unser Unternehmen finden Sie in der Erstinformation nach § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV).

Hier erhalten Sie umfangreiche Informationen, wie Sie Ihr individuelles Cyberrisiko finanziell absichern können und was Sie bei einem Versicherungsabschluss für Cyber-Versicherungen beachten sollten. Wir bieten Ihnen Versicherungslösungen, die genau auf das Anforderungsprofil Ihrer Branche abgestimmt sind.

Das leis­tet eine Cyber­ver­si­che­rung

Cyber­se­cu­rity Das leis­tet eine Cyber­ver­si­che­rung

Eine Cyberversicherung mindert die finanziellen Folgen eines Hackerangriffs. Sie bietet Unternehmen obendrein viele Serviceleistungen im Notfall.

Schnelle Hilfe: Weil nach einem Hackerangriff jede Minute zählt, bietet eine Cyberpolice für Unternehmen auch Rat und Hilfe. © Get­ty­i­ma­ges / Goro­den­koff Pro­duc­ti­ons OU

Ohne einen Computer kommen selbst kleinere Unternehmen und Selbstständige kaum noch aus. Das gilt für den Arzt genauso wie für den Handwerker, die kleine Pension oder eine Spedition. Je abhängiger die Betriebe von der Technik sind, desto gravierender können die Folgen eines Hackerangriffs sein. Legt ein Virus die IT für längere Zeit lahm, steht im schlimmsten Fall die Existenz der Firma auf dem Spiel.

Eine Cyberversicherung bewahrt Unternehmen vor diesem Schicksal. Sie zahlt eine vereinbarte Entschädigung, wenn eine Attacke den Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise zum Erliegen bringt. Sie ist aber mehr als eine reine Schadenversicherung: Weil nach einem Angriff jede Minute zählt, um die Auswirkungen zu begrenzen, und weil auch die Rechte von Dritten berührt sein können, bietet eine Cyberpolice zugleich wichtige Serviceleistungen. Die helfen gerade kleineren Unternehmen, denen das entsprechende Know-how oft fehlt.

Diese Leistungen beinhaltet eine Standard-Cyberversicherung Ent­schä­di­gung bei Betriebs­un­ter­bre­chun­gen Nach einem Cyberangriff stehen im Betrieb die Maschinen still. Und im Büro läuft gar nichts, wenn die Computer streiken. In solchen Fällen springt die Versicherung ein und zahlt einen vereinbarten Tagessatz, bis alles wieder rundläuft. Damit werden Unternehmen quasi für den entgangenen Gewinn entschädigt und können zugleich laufende Kosten begleichen. Berechnen kann man den Tagessatz zum Beispiel anhand der Formel: Tagessatz = Jahresumsatzes / 365 Tage * Umsatzrendite + Jahreskosten / 365 Tage.

Allerdings sollte der Tagessatz zum Beispiel für einen Einzelhändler eine mögliche starke Abhängigkeit vom Weihnachtsgeschäft auch beim vereinbarten Tagessatz widerspiegeln. Deshalb wird der Tagessatz individuell vereinbart.

Erstat­tung der Kos­ten für die Daten­­wie­der­her­stel­lung Wer seinen privaten Computer wegen eines Virus schon einmal neu aufsetzen musste, weiß, wie zeitaufwendig das Wiederherstellen von Daten und Systemen ist. In Unternehmen sind Aufwand und Kosten um einiges höher. Müssen Daten aufwändig rekonstruiert werden, braucht es teure Spezialisten. Die Cyberversicherung kommt für die Kosten der Rekonstruktion und Wiederherstellung der Computersysteme auf. Je mehr Daten wiederhergestellt werden müssen und je aufwendiger die Rekonstruktion ist, desto teurer kann solch ein Einsatz werden. Tagessätze von 1000 Euro sind für IT-Techniker keine Seltenheit.

Über­nahme von Dritt­schä­den Werden sensible Daten von Kunden aus dem Firmennetzwerk gestohlen, können Unternehmen haftbar gemacht werden. Kunden können bei Missbrauch Schadenersatz vom bestohlenen Unternehmen verlangen. Die Cyberversicherung entschädigt die betroffenen Kunden und wehrt für das versicherte Unternehmen unberechtigte Forderungen ab. Auch wenn Kunden nicht beliefert werden können und deshalb Schäden erleiden, springt die Versicherung ein.

Bezah­lung der IT-Foren­sik Bei einem Cyberangriff ist schnelle Hilfe gefordert. Die Versicherung schickt speziell geschulte Experten. Diese IT-Forensiker analysieren, warum der Bildschirm blau oder das Netzwerk lahmgelegt ist. Die Ursachenforschung ist Voraussetzung, um das Ausmaß des Schadens abschätzen und mögliche Folgeschäden verhindern zu können. Auch die Sicherung von gerichtsfesten Beweisen ist ohne den IT-Forensiker kaum möglich.

Ange­bot einer Rechts­be­ra­tung für Daten­schutz­ver­let­zun­gen Werden sensible Daten gestohlen, müssen sich Unternehmen vor Datenschutzbehörden und Betroffenen erklären – sonst drohen empfindliche Bußgelder. Damit sich Unternehmen rechtlich nicht angreifbar machen, hilft die Cyberversicherung mit Anwälten, die sich genau im IT- und Datenschutzrecht auskennen. Die Kosten für die Beratung, ob der Datenschutz verletzt wurde, übernimmt die Versicherung.

Bezah­lung eines Kri­sen­kom­mu­ni­ka­tors und von Call­cen­ter-Kos­ten Die Schlagzeile „Datenskandal bei ...“ ist schnell geschrieben. Stellen sich Unternehmen ungeschickt im Umgang mit der ungewollten Aufmerksamkeit an, kann der gute Ruf dauerhaft leiden. Die Cyberversicherer vermitteln und bezahlen bei Bedarf Krisenkommunikatoren, um den Imageschaden möglichst gering zu halten. Zudem kann auch vereinbart werden, dass der Versicherer den Einsatz eines Callcenters bezahlt. Das kann zum Beispiel notwendig sein, wenn Kunden mit Fragen zu einem bekanntgewordenen Cyberangriff die Telefone überlasten.

Was muss mein Betrieb tun, damit eine Cyberversicherung mich schützt?

Damit ein Betrieb eine Cyberversicherung abschließen kann, muss seine IT ein Mindestmaß an Schutz aufweisen. Das ist bei Versicherungen nichts Ungewöhnliches: Auch seinen Hausrat kann niemand versichern, der keine abschließbare Wohnungstür hat. Juweliere bekommen keine Versicherung gegen Diebstahl, wenn sie nicht ein besonderes Schutzniveau für ihre wertvolle Ware nachweisen können, zum Beispiel bestimmte Tresore und verstärktes Glas im Schaufenster.

Für eine Cyberversicherung müssen Betriebe zum Beispiel einen Virenschutz installiert haben, ihre Unternehmensdaten mit individualisierten Zugängen für Mitarbeiter sichern und eine regelmäßige Datensicherung machen.

Die Cyberversicherung im Überblick:

Cyber-Versicherung: Notwendig? Und wenn ja, wann?

Meistens biete eine Cyberversicherung Unterstützung in Bezug auf Probleme mit Internethandel, Daten- sowie Identitätsdiebstahl, Rufschädigung oder Virenangriffe. Hierbei ist es empfehlenswert bereits bestehende Versicherungen zu überprüfen, ob diese Schäden nicht bereits durch sie abgedeckt sind.

Der Begriff der Cyber-Versicherung ist allerdings keine allgemeingültige Versicherungsbezeichnung – da dieser Versicherungsbereich noch vergleichsweise neu ist, hat sich bisher keine einheitliche und gesetzlich geregelte Bezeichnung ergeben.

Gefahren im Netz: Hilft die Cyber-Versicherung?

Zu den größten Gefahren im Internet gehört das Risiko von Hacker-Angriffen. Diese Angriffe werden gezielt durchgeführt, um vertrauliche Daten abzugreifen, die anschließend verkauft oder zur Erpressung genutzt werden.

Auch die folgenden Risiken zählen zu den größten Gefahren des World Wide Web:

Schadsoftware

Durch Spam-Mails oder andere Internet-Inhalte können bestimmte Viren in das eigene Computersystem gelangen, welche diesen infizieren. Auch können solche Virenprogramme infizierte E-Mails verschicken, um weitere Computersysteme ebenfalls zu beschädigen.

Zu Schadsoftware zählen unter anderem:

Viren & Würmer: Vervielfältigen sich selbst, aber infizieren keine fremden Dateien.

Trojanisches Pferd/Trojaner: Tarnt sich als nützliche Anwendung und erlangt so Zugriff auf das Gerät.

Spyware: Sammelt private Daten (auch Passwörter!) und protokolliert die Internetgewohnheiten des Nutzers.

Scareware: Täuscht ein Problem auf dem Gerät vor, um kostenpflichtige „Sicherheitssoftware“ zu verkaufen.

Ransomware: Verschlüsselt Dateien oder verhindert den Zugriff auf das Gerät und erzwingt dann Lösegeld zur für den Zugang.

Adware: Software, die dem Nutzer zusätzlich zur eigentlichen Funktion Werbung zeigt bzw. weitere Software hierfür installiert.

DoS-Attacken

Denial-of-Service-Attacken lasten bestimmte Internetseiten so sehr aus, dass diese nicht mehr erreichbar sind. Häufig werden solche Attacken genutzt, um davon abzulenken, dass Schadsoftware auf dem Computersystem aktiviert wird.

Denial-of-Service-Attacken lasten bestimmte Internetseiten so sehr aus, dass diese nicht mehr erreichbar sind. Häufig werden solche Attacken genutzt, um davon abzulenken, dass Schadsoftware auf dem Computersystem aktiviert wird. Spam und Phishing

Oftmals werden Spam-Mails oder gefälschte E-Mails verschickt, in denen sich infizierte Anhänge oder gefährliche Links befinden. Zum einen können die Angreifer dadurch sensible Daten erhalten oder Schadsoftware aktivieren. Zum anderen gelangen die Betroffenen so häufig in Vertrags- oder Kostenfallen.

Deshalb wird empfohlen, ein Anti-Viren-Programm auf dem Computer zu installieren und nur E-Mails zu öffnen, bei denen die Herkunft bekannt ist.

Cybermobbing ebenso wie das Erstellen rufschädigender Inhalte in sozialen Netzwerken kann dafür sorgen, dass dem Betroffenen ein großer Schaden entsteht. Eine Internetversicherung kann zwar nicht vor diesen Gefahren schützen – sie kann jedoch die Kosten für die dadurch entstandenen Schäden abdecken. Aus diesem Grund ist es oftmals sinnvoll, eine Cyber-Versicherung abzuschließen.

Für wen macht eine Internetversicherung Sinn? Der Abschluss einer Internet-Versicherung ist vor allem für Unternehmen sinnvoll, die mit vertraulichen Daten arbeiten und von deren ständiger Verfügbarkeit abhängig sind. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eigene Daten oder solche von Vertragspartnern handelt. Große Unternehmen sollten eine solche Versicherung also in jedem Fall abschließen. Doch auch kleine und mittelständische Firmen ebenso wie Selbstständige sollten über eine Internetversicherung nachdenken – insbesondere dann, wenn sie sensible Kundendaten verwalten.

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Abgedeckte Leistungen

Das Angebot der Internetversicherungen unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter – ein einheitliches Standardprogramm gibt es nicht. Dennoch gehören zu den üblichen Leistungen in der Regel die folgenden:

Absicherung von Eigenschäden, die durch kriminelle Handlungen Dritter im Internet entstanden sind

Ausgleich der Haftpflichtansprüche von Dritte

Unterstützung bei der Datenwiederherstellung bspw. nach Virenattacken

Schutz durch eine Sicherheitssoftware

Telefonische psychologische Beratung bei Cybermobbing

Telefonische rechtliche Beratung bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen

Kostenerstattung für die Entfernung rufschädigender Inhalte in sozialen Netzwerken

Die meisten Internetversicherungen greifen also nicht nur bei Vermögensschäden, die durch Cyberkriminalität entstanden sind. Stattdessen stehen sie den Versicherten auch dann zur Seite, wenn diesen insbesondere durch Cybermobbing ein psychischer Schaden entstanden ist.

Was passiert bei einer Urheberrechtsverletzung?

Es handelt sich um eine Urheberrechtsverletzung, sobald es zu einer Beeinträchtigung der Rechte des Urhebers kommt. Dies betrifft insbesondere die Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts sowie des Verwertungsrechts des Urhebers.

Es kann durchaus geschehen, dass Sie wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden – auch wenn Ihnen der Verstoß selbst nicht bewusst war. Dies ist häufig der Fall, wenn sich Internetnutzer in einem halblegalen Raum bewegen.

Erstes Beispiel: Sie waren auf einer Party und laden am nächsten Tag Fotos der Feier auf Facebook hoch. Auf den Fotos sind jedoch Personen erkennbar, deren Erlaubnis Sie für das Hochladen der Bilder vorher nicht eingeholt haben. In diesem Fall haben Sie eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Zweites Beispiel: Ein 14-Jähriger lädt kostenlos aktuelle Musik aus dem Internet herunter. Seine Eltern erfahren erst davon, als sie die schriftliche Abmahnung erhalten. In der Regel wird hierbei das Urheberrecht verletzt, wenn die Musik nicht von offizieller Seite kostenfrei angeboten wird.

In solchen Fällen greift eine Cyber-Versicherung nicht; die Betroffenen müssen die Abmahnungskosten also selbst tragen. Allerdings übernimmt die Internetversicherung die Kosten, wenn die Ansprüche nicht berechtigt sind.

Anbieter der Internetversicherungen

Die meisten großen Versicherungsgesellschaften bieten eine Cyber-Versicherung an.

So kann beispielsweise der Finanzschutz der CosmosDirekt abgeschlossen werden: Dieser greift bei Vermögensschäden bis zu 10.000 Euro, die unter anderem Online-Banking und Online-Shopping entstanden sind. Auch bei Missbrauch Ihrer Kredit- sowie Bankkarten und bei Lastschrift oder Überweisung deckt der Schutz die Kosten ab.

Ein weiteres Beispiel ist die R+V Internetschutz Police. Diese greift ebenfalls bei Vermögensschäden von bis zu 10.000 Euro – sofern diese durch kriminelle Handlungen im Internet entstanden sind. Die Datenwiederherstellung ist mit einer Versicherungssumme von 1.000 Euro abgedeckt. Außerdem bietet der Schutz eine telefonische rechtliche und psychologische Beratung an.

Auch Versicherungsgesellschaften wie die AXA oder die DEVK bieten eine Internetversicherung an. Die Versicherungsbeiträge betragen üblicherweise rund 100 bis 140 Euro pro Jahr, können je nach zusätzlich gewählten Policen aber auch deutlich teurer werden.

Alternative Police vs. Cyber-Versicherung: Was ist besser?

Ob eine Cyber-Versicherung wirklich sinnvoll ist, sollte bei einer Betrachtung der schon vorhandenen Versicherungen überprüft werden. Denn viele herkömmliche Policen decken meist schon einen Großteil der Schäden ab, die durch Cyberkriminalität entstehen können. Ganz sinnlos ist eine Internetversicherung jedoch nicht, da sie teilweise Schäden abdeckt, bei denen andere Versicherungen nicht greifen.

Diese Schäden deckt die private Haftpflichtversicherung ab

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den Must-Have-Versicherungen jedes Haushalts. Diese greift bei Schäden, die Sie an Dritten verursachen – das gilt besonders bei neueren Policen auch für das Internet. Verschicken Sie beispielsweise versehentlich eine vireninfizierte E-Mail weiter, die bei einem Dritten einen Schaden verursacht, deckt die Haftpflicht die dadurch entstandenen Kosten ab. Unberechtigte Schadensersatzansprüche werden ebenfalls durch diese Police abgewehrt.

Diese Schäden deckt die Hausratversicherung ab

Die Hausratversicherung gehört ebenfalls zu den Versicherungen, die jeder Haushalt besitzen sollte. Über sie wird der eigene Hausrat versichert, sollten Schäden durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser oder andere Faktoren entstehen. Bezüglich des Schutzes im Internet greift die Hausratversicherung oft auch dann, wenn Daten gestohlen wurden und dem Versicherten dadurch ein Schaden entstanden ist. Häufig gilt dies auch, wenn Zahlungsdaten über Online-Banking oder Online-Shopping gestohlen und missbraucht wurden.

Diese Schäden deckt die Rechtsschutzversicherung ab

Mit der Rechtsschutzversicherung sichern Sie sich gegen den Fall ab, dass Sie in einen Rechtsstreit geraten. Die dadurch entstandenen Kosten werden in der Regel von der Police übernommen – beispielsweise Anwaltskosten oder Prozesskosten durch ein Gerichtsverfahren. Dieser Rechtsschutz greift häufig auch bei rechtlichen Problemen, die durch die Nutzung des Internets entstehen. Auch kann hier üblicherweise eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden. Allerdings greift der Schutz nur, wenn der Versicherte keine Urheberrechtsverletzung begangen hat.

Welchen Zusatznutzen bieten Cyber-Versicherungen?

In manchen Fällen lohnt es sich dennoch, eine Internetversicherung abzuschließen, da sie durchaus einen Zusatznutzen bieten kann. Denn durch diese Police werden auch Bereiche abgedeckt, die eine herkömmliche Police nicht mehr versichert. So unterstützt Sie die Cyber-Versicherung beispielsweise bei den folgenden Fällen:

Sie bietet oftmals eine telefonische Beratung bei Cybermobbing an

Sie übernimmt ggf. die Kosten, wenn Sie rufschädigende Inhalte entfernen lassen

Sie hilft Ihnen, Daten zu retten, die durch Viren oder Trojaner verloren gegangen sind

In solchen Fällen greifen die klassischen Versicherungen üblicherweise nicht.

Erweiterungen von klassischen Versicherungen

Da die Gefahren im Internet zunehmend größer werden und ein Schutz gegen diese Risiken immer wichtiger wird, konzentrieren sich die Versicherungen seit einigen Jahren auf die Internetpolicen.

Im fortgeschrittenen digitalen Zeitalter, in dem wir uns befinden, haben zahlreiche Versicherungen allerdings auch ihre klassischen Policen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. So decken sie heutzutage meist viele Risiken ab, die bei Abschluss Ihres Vertrages noch nicht bekannt waren – üblicherweise lassen sich ältere Verträge problemlos erweitern.

Bevor Sie also Ihre Cyber-Versicherung abschließen, sollten Sie zuerst überprüfen, ob Sie Ihre klassischen Versicherungen eventuell aktualisieren können. Denn zahlreiche Versicherungsgesellschaften bauen den Leistungsumfang ihrer Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen fortwährend aus, um ihren Kunden einen noch besseren Schutz bieten zu können.

Bestehen nach Erweiterung der vorhandenen Versicherungen noch immer Sicherheitslücken, die für Sie und Ihre Arbeit gefährlich sind, sollte der Abschluss einer Internetversicherung in Erwägung gezogen werden.

Tracey is the Contributing Editor for Foodies100, Tots100, Hibs100 and Trips100. She also blogs at PackThePJs. Tracey writes mainly about family travel; from days out to road trips with her pet dogs, to cruises and long-haul tropical destinations. Her family consists of her husband Huw, a medical writer, Millie-Mae (14), Toby (12) and Izzy and Jack the spaniels