Checkliste: Rechtssichere Internetseite

So surfen Kinder sicher durchs Internet

Ob in der Schule oder zuhause – den meisten Kindern macht das Surfen im Internet großen Spaß. Studien zeigen, Computer, Tablets oder Smartphones werden von den Zöglingen immer früher genutzt. Bedingt durch die Corona-Pandemie hat sich allein in den vergangenen zwei Jahren das Nutzungsverhalten von Kindern stark verändert: Homeschooling, Zocken oder einfach beim Chatten mit Freunden – Kinder verbringen immer mehr Zeit im Internet. Und viele Eltern fragen sich, wie sie sicherstellen können, dass ihre Kinder dabei sicher im Netz unterwegs sind.

Udo Lihs ist Projektleiter bei DigiBitS, dem Schulprojekt von "Deutschland sicher im Netz e.V.". Er empfiehlt Eltern, dass sie die Privatsphäre-Einstellungen auf den Geräten und in den Anwendungen aktivieren, die ihr Kind nutzt. Bei Kindern beliebte soziale Netzwerke wie TikTok oder Instagram bieten beispielsweise die Möglichkeit an, den Account auf privat zu stellen. Das bedeutet: Nur die engsten Freunde und Familienmitglieder sehen, was ihr Kind veröffentlicht.

Richtlinien für das sichere Surfen im Internet

Für Eltern ist es selbstverständlich, ihren Kindern Regeln und Tipps für den Schulweg und im Umgang mit Freunden, Familie und Fremden mitzugeben. Genauso wichtig ist es aber auch, ihnen Richtlinien für die digitale Welt an die Hand zu geben. "Der erste und zentrale Schritt sollte ein offenes Gespräch mit den Kindern sein. Dazu ist es wichtig, dass sich Eltern über die aktuellen Bedrohungspotenziale auf dem Laufenden halten und Kinder über die Gefahren und Risiken aufklären. Damit dies funktioniert, müssen Eltern vor allem eines tun: Interesse am Online-Verhalten ihres Kindes zeigen", sagt Oliver Kunzmann, Sicherheitsexperte bei Avast.

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Diese Dinge sollten Eltern mit ihrem Kind besprechen

1. Auch Kinder müssen Urheberrechte beachten

Musik, Bilder, Videos und Software dürfen ohne die Einwilligung der Urheber oder den Erwerb einer Lizenz nicht weiterverwendet oder gar mit Freunden geteilt werden. Erklären Sie ihrem Kind, welche Seiten zur Nutzung bestimmter Inhalte einerseits sicher, andererseits auch rechtlich konform sind. Weiß ihr Kind beispielsweise, dass man das Online-Spiel vorher bezahlen muss, kommt es nicht so schnell zu bewussten oder unbewussten Lizenzverstößen.

2. Lügen gibt es auch im Internet

Sprechen Sie mit ihrem Kind darüber, dass nicht jede Meinung, die in sozialen Netzwerken kursiert, wahr ist und nicht alle Videos und Fotos echt sind. Ein gesundes Maß an Misstrauen ist wichtig, denn oft ist nicht klar, woher Informationen und Inhalte stammen.

3. Schadsoftware verhindern

Kinder bewegen sich gerne auf Seiten, auf denen Free-Versionen von eigentlich kostenpflichtigen Videogames angeboten werden. Diese Free-Versionen sind häufig mit Schadsoftware infiziert. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es auch im Internet nur selten etwas umsonst gibt. So vermeiden Sie nicht nur unangenehme urheberrechtliche Folgen, sondern auch einen Angriff auf persönlichen Daten durch Cyberkriminelle.

4. Persönliche Daten müssen persönlich bleiben

Wohn- oder Schuladressen, Handynummern und Infos über Familienmitglieder, wie der Name der Eltern oder Geschwister, müssen geheim bleiben. Gleiches gilt auch für den Namen des Kindes. Suchen Sie mit ihrem Kind nach einem Nickname, den es gerne mag, um sich bei Spielen oder Social-Media-Plattformen anzumelden. Erklären Sie ihm, wie wichtig der Schutz der eigenen Privatsphäre ist. Je mehr persönliche Daten Kinder teilen, desto einfacher ist es für Kriminelle, ihre Identität und die ihrer Familie zu erkennen.

5. Was für persönliche Daten gilt, gilt auch für Passwörter

So wie man Kindern verdeutlicht, dass man gut auf seinen Geldbeutel aufpassen muss, sollten Sie dem Nachwuchs auch erklären, dass der Schutz von Passwörtern für Handy und Anwendungen genauso wichtig ist. So schließen Sie aus, dass Fremde oder Freunde der Kinder damit Missbrauch betreiben.

6. Kinder benötigen soziale Verhaltensregeln

Hate Speech und Cybermobbing betrifft Erwachsene und Kinder gleichermaßen. Erklären Sie Ihrem Kind, was im digitalen Umgang mit anderen okay ist und was nicht. Machen sie Ihrem Kind klar, dass es sich nicht schämen muss, wenn es im Internet beleidigt wird, sondern zu Ihnen kommen kann und es Hilfe gibt. Aber erklären Sie ihm auch, dass es selbst die Netiquette zu wahren hat.

7. Nicht jeder ist dein Freund

Der Begriff Cybergrooming beschreibt das gezielte Ansprechen in Foren, Chatrooms, sozialen Netzwerken, Messengern oder anderen Plattformen zur Anbahnung sexueller Kontakte. Und ja, das ist ein schwieriges Thema, um es anzusprechen. Aber genauso, wie wir Kindern sagen "Geh mit keinem Fremden mit", müssen wir ihnen auch klar machen, dass nicht jeder im Internet der- oder diejenige ist, für den er oder sie sich ausgibt. Erklären Sie ihrem Kind, dass es auch online bei fremden Personen besonders vorsichtig sein sollte. Gleiches gilt für Online-Bekanntschaften, die auf einmal beginnen sich komisch zu verhalten und nach persönlichen Daten, Bildern, Geld oder ähnlichem fragen. Was tun? Sofort blockieren und eine Meldung an das sozialen Netzwerk schicken!

8. Kindersuchmaschinen nutzen

Es gibt sichere Orte für Kinder im Netz. Kindersuchmaschinen wie Es gibt sichere Orte für Kinder im Netz. Kindersuchmaschinen wie fragFinn oder Blinde Kuh bieten Spaß – und Sicherheit. Auf den Seiten gibt es viel zu entdecken: Spannende Artikel, um zu lernen, kindgerechte Nachrichten, um sich zu informieren, Videos, um sich unterhalten zu lassen und kleine Spiele. Und für Eltern gibt es Tipps für mehr Sicherheit im Netz.

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Weitere Informationen zur Sicherheit im Netz, wie etwa Tipps zum souveränen Umgang mit digitalen Medien, Hinweise zu Online-Bedrohungen oder Hilfestellungen bei Cybermobbing und Hate Speech erhalten Sie bei Organisationen wie

Privatsphäre und Daten schützen – Die wichtigsten Regeln im Überblick

Virtuelle Daten und Computer sind im Internet zahlreichen Risiken ausgesetzt. Missbrauchen Hacker persönliche Daten, geraten Unternehmen schlimmstenfalls in eine folgenschwere finanzielle Misere. Die richtige IT-Sicherheit wirkt dieser Gefahr jedoch entgegen. Wer persönliche Daten so gut wie möglich schützen möchte, sollte deshalb nachfolgende Regeln beachten.

Regel 1: Erst schauen, dann klicken!

Ob beim Surfen im Internet oder der Kommunikation via E-Mail – überall sollte Aufmerksamkeit das nötige Gebot sein. Besonders skeptisch sollten Internetnutzer auf E-Mails einer unbekannten Adresse reagieren, in denen weiterführende Links enthalten sind. Bei einer Mail mit einem bekannten Absender sollte der Absender natürlich auch die Person sein, für die er sich ausgibt. Häufig genügt in Mailadressen schon ein Buchstabe oder eine Zahl, um die reale Mailadresse von einem Spam-Absender zu unterscheiden.

Skepsis ist ebenfalls angebracht, falls die E-Mail Inhalte aufweist, die für den bekannten Absender eigentlich nicht üblich sind. Ähnliche Regeln gelten für Verlinkungen auf andere Webseiten. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, Informationen lieber direkt abzurufen und nicht stets weiterführenden Links zu folgen.

Regel 2: Hände weg von Toolbars

Auf den ersten Blick bieten Toolbars viele Vorteile. Ob leichte Installation, häufige regelmäßige Updates oder schnelle Sucherfolge für aktuelle Nachrichten – der Bedienkomfort ist hoch.

Dennoch bergen Toolbars ein hohes Risiko. Die Plug-Ins geben Aufschluss über die eigene Internettätigkeit sowie meist besuchte Webseiten und können entsprechende Daten an die Anbieter weiterleiten. Dadurch legen die Plug-Ins das eigene Internetverhalten offen. Das Risiko ist hoch, anschließend gezielt mit entsprechender Werbung zugespamt zu werden. Dadurch mangelt es an Kontrolle darüber, welche und wie viele Informationen tatsächlich über das eigene Surfverhalten publiziert werden.

Regel 3: Sichere Passwörter als A und O

Ist die Möglichkeit einer Passworteingabe vorhanden, sollten Internetnutzer diese Option auch nutzen.

Ein gutes und sicheres Passwort enthält mindestens 8 Zeichen, das Ziffern, Buchstaben sowie Sonderzeichen einschließen sollte.

Ein wichtiger Tipp: Passwörter sollten niemals auf persönliche Daten wie den eigenen Geburtstag schließen. Ebenso wichtig ist es, die gewählten Passworte nicht in Internetprogrammen oder Browsern zu hinterlegen. Arbeiten mehrere Personen an ein- und demselben Computer, gehören die Passwörter nicht auf Zettel in der Nähe der Tastatur.

Regel 4: Aktualität bietet Sicherheit

Der eigene Computer ist so sicher wie das letzte Sicherheitsupdate. Deshalb ist es ratsam, dass das Betriebssystem stets aktualisiert ist. Diese Aktualisierung bezieht sich auf alle Anwendungen, die mit dem Internet verbunden sind.

Internetseiten sowie Auto-Update-Mechanismen von Softwareherstellern begünstigen eine schnellstmögliche Schließung etwaiger Sicherheitslücken. Häufig besitzen neue Versionen von Applikationen weitere Sicherheitsfunktionen, die einen zusätzlichen Schutz vor Angriffen aus dem Internet bieten.

Regel 5: Vorsicht bei E-Mails

Auch wenn es im ersten Moment recht sicher erscheint, haben E-Mails durchaus ihre Tücken. E-Mails gleichen einer Art Postkarten-System, das jederzeit mitgelesen und abgefangen werden kann. Deshalb sind Internetnutzer gut beraten, persönliche Informationen wie Zugangsdaten nicht per Mail zu übersenden. Bei einer Versendung entsprechender Daten empfiehlt es sich, stets auf Verschlüsselungsprogramme zurückzugreifen.

Regel 6: Nutzung von Malware- und Virenschutz

Ein installiertes Virenschutzprogramm ist auf dem eigenen PC unerlässlich. Die stetig zu aktualisierenden Programme führen tägliche Updates von Virendefinitionen durch.

Aus Sicherheitsgründen ist es weiterhin sinnvoll, integrierte Firewalls und Echtzeitschutzoptionen zu integrieren.

Regel 7: Einschränkung von Funkverbindungen

Die meisten mobilen Computer und ortsgebundene PCs sind mit einem Bluetooth-Netzwerkmodul sowie einem WLAN-Anschluss verbunden. Besteht kein Bedarf an diesen Modulen, sollten die Funktionen auch deaktiviert werden. Bei einem erneuten Bedarf sind nur wenige Mausklicks notwendig, um die Netzwerkverbindungen wiederum zu aktivieren. Eine Verbindung zu Funknetzwerken erfolgt über die höchstmögliche Verschlüsselungsstufe WPA-2.

Zudem raten IT-Experten an, einen Zugriff auf das Funknetzwerk der PCs einzuschränken. Diese Aktivitäten wirken unberechtigten Zugriffen auf eigene Daten sowie einem Angriff auf das eigene Funknetzwerk entgegen.

Regel 8: Dem Rechner genügend Zeit lassen

Häufig ist Geduld gefragt, bis der Computer nach dem Einschalten voll funktionsfähig ist. Zumeist sind Programme die Ursache, die während des Startvorgangs automatisch hochgeladen und aktiviert werden. Zahlreiche dieser Programme haben allerdings noch andere Funktionen. Die Programme ermöglichen Internetverbindungen, versenden Informationen oder greifen auf Daten aus dem Internet zurück. Entsprechende Funktionen sind im Autostartverzeichnis aufgelistet. In diesem Verzeichnis sollten PC-Nutzer deshalb mit Bedacht auswählen, welche Programme bei den Systemstarts im Einzelnen geladen werden.

Nicht benötigte Applikationen können Sie einfach wieder aus dem Autostartverzeichnis entfernen. Dadurch ist der eigene Rechner nicht nur sicherer, sondern benötigt zudem weniger Zeit. Unter Windows ist beim Einschalten des Computers eine Kontrolle ausgeführter Programme möglich, indem die Abkürzung “msconfig” in das Suchfeld unter “Start” eingegeben wird. Daraufhin gibt das Fenster “Systemstart” über einzelne Funktionen Aufschluss.

Checkliste: Rechtssichere Internetseite

© Kurhan / fotolia

Wer im Internet eine Webseite betreibt, muss eine ganze Reihe von Vorschriften ‎beachten. Egal, ob schlichte Werbeseite, Online-Shop oder Portal – in allen Fällen gelten die gleichen Grundregeln. Wer die Vorschriften verletzt, riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung durch Konkurrenten ‎oder Verbände. Die Checkliste zeigt die wichtigsten rechtlichen Stolperfallen.

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13 Tipps für einen rechtssicheren Internetauftritt

Domainregistrierung

Es reicht nicht aus, dass die Wunschdomain noch verfügbar ist. Wer einen Namen und/oder eine Domain für sein Unternehmen verwendet, muss zusätzlich prüfen, das damit keine älteren Marken- oder Namensrechte verletzt werden. Andernfalls drohen Schadenersatzansprüche und der Verlust der Domain. Deshalb sollte man vor der Domainregistrierung Folgendes recherchieren: Verfügbare Wunsch-Domain (z.B. für .de-Domains über www.denic.de)

(z.B. für .de-Domains über www.denic.de) Registrierte Marken : Beim Deutschen Patent- und Markenamt (www.dpma.de) und Recherche-Service der IHK München (für Mitgliedsunternehmen kostenlos), per Email oder unter Tel.: 089 5116-1219

: Beim Deutschen Patent- und Markenamt (www.dpma.de) und Recherche-Service der IHK München (für Mitgliedsunternehmen kostenlos), oder unter Tel.: 089 5116-1219 Nicht registrierte Unternehmensnamen: Suchmaschinen, Online-Telefon-/Branchenbücher, www.handelsregister.de Hinweis: Bei internationalen Webseiten (mehrsprachig, ausländische Domainendungen etc.) muss diese Recherche auch im Ausland erfolgen, hier empfiehlt sich jedoch professionelle Hilfe durch einen Rechtsanwalt. Mehr Informationen zu Die passende Domain finden

Markenrecht Zurück zur Übersicht

Impressum

Jede geschäftliche Webseite benötigt ein sogenanntes „Impressum“ mit Angaben zu Identität und Kontaktdaten des Seitenanbieters. Das Impressum sollte auf einer eigenen Unterseite als wiederkehrender Link mit Bezeichnung „Impressum“ erscheinen. Am besten auf jeder Seite, z.B. in der Kopf-/Fußzeile oder Seitenleiste, mindestens aber muss es mit 2 Klicks erreichbar sein.

Pflichtangaben gemäß § 5 Telemediengesetz sind: Name (Person, Firma, Unternehmensname)- Rechtsform (z.B.: GbR, GmbH, e.K., AG)

Vertretungsberechtigte Person(en) mit Vor- und Nachname (bei Kaptialgesellschaften z.B. Geschäftsführer oder Vorstand)

Ladungsfähige Anschrift (kein Postfach!)

Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, evtl. Fax)

Angaben zum Register (Amtsgericht und Nummer, z.B. Handelsregister, Vereinsregister)

Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer - nur sofern vorhanden (nicht erforderlich ist die Steuernummer!)

Berufsaufsichtsbehörde mit Adresse (bei Gewerbe mit behördlicher Genehmigung)

Berufspezifische Informationen (bei zulassungspflichtigen Berufen mit bes. Qualifikation) Mehr Informationen zum Impressum von Webseiten Zurück zur Übersicht

Haftung und Disclaimer

Wer eine Webseite (Unternehmensseite, Onlineshop, Forum, Blog etc.) betreibt, ist grundsätzlich für alle Inhalte auf seiner Seite verantwortlich. Haftungs-Faustregeln: Eigene Inhalte:

Immer volle Haftung

Immer volle Haftung Fremde Inhalte:

Nicht „zu eigen machen“! Sofortige Pflicht zur Löschung des Inhalts oder der Verlinkung bei Kenntnis/Hinweis auf möglichen Rechtsverstoß.

Nicht „zu eigen machen“! Sofortige Pflicht zur Löschung des Inhalts oder der Verlinkung bei Kenntnis/Hinweis auf möglichen Rechtsverstoß. Disclaimer:

Häufig findet man im Internet, besonders unter dem Impressum, einen sog. Disclaimer (Haftungsausschluss). WICHTIG: Ein Disclaimer ist kein offizieller Bestandteil des Impressums und auch nicht verpflichtend!

Über den Sinn solcher Disclaimer lässt sich grundsätzlich streiten, denn die Haftung lässt sich nicht pauschal ausschließen, ein Disclaimer kann nur die Gesetzeslage wiedergeben. In der Praxis bietet sich ein Disclaimer am ehesten an, wenn man auf fremde Seiten verlinkt oder fremde Inhalte auf der Seite einstellt. Darüber hinaus kann ein fehlerhafter Disclaimer auch ein rechtliches Risiko bergen!

Häufig findet man im Internet, besonders unter dem Impressum, einen sog. Über den Sinn solcher Disclaimer lässt sich grundsätzlich streiten, denn die Haftung lässt sich nicht pauschal ausschließen, ein Disclaimer kann nur die Gesetzeslage wiedergeben. In der Praxis bietet sich ein Disclaimer am ehesten an, wenn man auf fremde Seiten verlinkt oder fremde Inhalte auf der Seite einstellt. Darüber hinaus kann ein fehlerhafter Disclaimer auch ein rechtliches Risiko bergen! Portale, Blogs, Foren:

Wenn der Seitenbetreiber keinen Einfluss auf die Inhalte hat, weil fremde Nutzer diese selbst auf der Webseite einstellen, ist ein Haftungsausschluss sinnvoll. Dieser sollte vor allem klarstellen, dass der Seitenbetreiber keinerlei Einfluss auf die fremden Inhalte hat und daher die einzelnen Nutzer selbst verantwortlich sind. Dennoch ist der Seitenbetreiber verpflichtet, bei Hinweis auf einen Rechtsverstoß unverzüglich tätig zu werden (z.B. Löschung des Beitrags). Deshalb empfiehlt es sich auf solchen Seiten auch, einige „Spielregeln“ gegenüber den Nutzern schon auf der Startseite zu formulieren (z.B. die Nutzer müssen gesetzliche Vorschriften einhalten, welche Inhalte sind nicht erwünscht, wann darf der Betreiber Inhalte löschen etc.). Mehr Informationen zu Haftung im Internet und Disclaimer Zurück zur Übersicht

Datenschutzerklärung

Websitebetreiber müssen eine Datenschutzerklärung bereitstellen. In dieser muss der Nutzer zu Beginn eines Nutzungsvorgangs nach DSGVO (Art. 13, 14 DSGVO) u. a. über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung seiner Daten unterrichtet werden. Das bedeutet: Sobald der Kunde Ihre Homepage aufrufen kann, ist eine Datenschutzerklärung auf der Internetseite verpflichtend. Der IHK Ratgeber Datenschutzerklärung führt alle Punkte auf, die allgemein und zu verwendeten Verarbeitungstätigkeiten anzugeben sind (Datenschutz bei Webseiten). Diese Erklärung sollte neben dem allgemeinen Datenschutzhinweis (z.B. Kontaktperson bei weiterführenden Fragen) insbesondere auch Informationen enthalten zu: Verwendung von Kundendaten außerhalb der Bearbeitung der Kundenanfrage (z.B. Weitergabe an Dritte, Werbung)

Verwendung von Cookies, Analyse- bzw. Tracking-Tools (z.B. google Analytics)

Nutzung von Social Media Buttons

Und anderes mehr. Hinweis zur Platzierung: Die Datenschutzerklärung ist kein Pflichtbestandteil des „Impressums“, sondern kann an anderer Stelle platziert werden, dann am besten unter einem eigenen Link „Datenschutz“, der leicht auffindbar und von jeder Seite des Internetangebots erreichbar sein muss - ebenso wie das Impressum. Man kann die Erklärung aber auch ins Impressum integrieren, dann sollte diese etwas abgesetzt, unterhalb der oben genannten Impressums-Pflichtangaben stehen; den Link sollte man dann „Impressum/Datenschutz“ nennen. Mehr Informationen zu Datenschutzerklärung

Datenschutz bei Webseiten Zurück zur Übersicht

Fremde Inhalte, fremde Rechte

Vorsicht bei fremden Inhalten aus dem Internet für die eigene Webseite! Texte, Fotos, Bilder, Musik, Videos und Landkarten sind urheberrechtlich geschützt, Logos gehören ausschließlich dem Markeninhaber. Eine Benutzung solcher Inhalte ist daher nur mit Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers zulässig. Außerdem hat jeder Mensch ein „Recht am eigenen Bild“, weshalb Fotos mit Personen in der Regel nur mit Einwilligung der Abgebildeten verbreitet und veröffentlicht werden dürfen. Wer Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzt, riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung und hohe Schadenersatzforderungen. Achtung: Auch wenn solche Inhalte im Internet jederzeit und scheinbar kostenlos verfügbar sind, liegt darin keine Erlaubnis des Rechteinhabers zur freien Benutzung! Checkliste: Texte, Bilder/Fotos, Musik, Videos: Einwilligung vom Rechteinhaber und Quellenangabe! (evtl. Platzierung und Art mit Rechteinhaber klären)

Einwilligung vom Rechteinhaber und Quellenangabe! (evtl. Platzierung und Art mit Rechteinhaber klären) Fotos/Abbildungen von Personen: Einwilligung der abgebildeten Personen! (bei Kindern gesetzliche Vertreter)

Einwilligung der abgebildeten Personen! (bei Kindern gesetzliche Vertreter) Embedding/Framing/Hyperlinks: Näheres dazu siehe unten (eigener Balken).

Näheres dazu siehe unten (eigener Balken). Logos: Einwilligung des Markeninhabers! Falls es zur Produktbeschreibung notwendig ist, darf man aber den Markennamen angeben (ohne Logo).

Einwilligung des Markeninhabers! Falls es zur Produktbeschreibung notwendig ist, darf man aber den Markennamen angeben (ohne Logo). Landkarten/Stadtpläne: Einwilligung des Kartenverlags und Quellenangabe! Verlinkung auf google-maps ist zulässig (dann ist ein Datenschutzhinweis wegen der Cookies nötig, Punkt 3) Im Übrigen kann es sinnvoll sein, einen Copyright-Hinweis in die Webseite einzufügen. Somit schrecken Sie vor allem unwissende “Inhalts-Diebe” eventuell schon von vornherein ab – dies schützt auch Ihre eigenen Inhalte. Mehr Informationen zum Urheberrecht Zurück zur Übersicht

Preisangaben

Wer im Internet gegenüber Verbrauchern mit Preisen wirbt, muss den Brutto-Endpreis (einschl. aller Nebenkosten und Mehrwertsteuer) angeben. Direkt neben / unter dem Preis müssen außerdem folgende Angaben stehen: Hinweis auf enthaltene Mehrwertsteuer („inkl. MwSt“)

Hinweis auf etwaige Versandkosten (als Pauschale oder aufgeschlüsselt – dann am besten als Link)

Grundpreisangabe bei bestimmten Produkten (pro Liter, pro 100 g etc.) Zurück zur Übersicht

Onlineshops: AGBs, Widerrufsbelehrung

Wer einen Online-Shop betreibt, muss außerdem eine Reihe zusätzlicher Informationen bereithalten, insbesondere Widerrufsrechtsbelehrung und AGBs. Achtung: Dies gilt unter Umständen aber auch schon für reine Werbeseiten! Mehr Info zum E-Commerce Zurück zur Übersicht

Keywords, Adwords, Metatags – Verwendung fremder Markennamen

Um von Suchmaschinen besser gefunden zu werden, kann man Schlagworte oder Markennamen als Keyword oder Metatags einsetzen. Problematisch ist dies bei fremden Markennamen: Grundsätzlich unzulässig, wenn dadurch Erscheinen als Eintrag in Trefferliste

Zulässig als Keyword bei Erscheinen als räumlich getrennte Werbeanzeige und klarer Erkennbarkeit des Anbieters

Immer unzulässig bei Verwendung als „Metatags“ im Quelltext. Mehr Infos unter Influencer-Marketing, SEO, Keyword-Advertising, Email-Marketing Zurück zur Übersicht

Social Media Buttons

Beim Einsatz von Social-Media-Buttons von facebook, Twitter und Co. sind 2 Dinge zu beachten: Datenschutzhinweis (siehe oben Punkt 3)

Die Einbindung von Social Plugins ist datenschutzrechtlich problematisch. Als datenschutzfreundliche Variante wird die sog. „2-Klicks für mehr Datenschutz“ bzw. deren Nachfolger „Shariff“ von Heise- disktutiert (1. Klick führt nur zur Aktivierung des Buttons, erst mit dem 2. Klick wird die Funktion genutzt). Ob diese Methode gänzlich datenschutzkonform ist, ist noch nicht richterlich geklärt, wird derzeit aber auch nicht abgemahnt.

Mehr Infos zu Social Media Buttons und Datenschutz Zurück zur Übersicht

Inflluencer-Marketing

Influencer-Marketing gewinnt im Internet zunehmend an Bedeutung. Aber nicht alles, was sogenannte "Influencer" vermarkten, ist privat. Vieles davon ist bezahlte Werbung - und unterliegt gesetzlichen Vorschriften wie jede andere Werbung auch - insbesondere dem UWG. Mehr Infos zu Influencer Marketing inden Sie hier Zurück zur Übersicht

Newsletter und Werbung – rechtssichere Verteiler

Über eine Webseite lassen sich sehr leicht E-Mail-Adressen von Seitennutzern sammeln, zum Beispiel für Newsletter und sonstige Werbe-Emails. Aber Vorsicht: Newsletter und E-Mail-Werbung darf nur an Nicht-Kunden oder Neukunden (egal ob privat oder gewerblich) verschickt werden, wenn diese vorher in die konkrete Werbung eingewilligt haben. Praxislösung für Online-Einwilligungen: Einwilligungs-Feld zum Anklicken neben dem Eingabefeld für die Emailadresse (z.B.: “Ja, ich möchte den Newsletter per Email erhalten”).

zum Anklicken neben dem Eingabefeld für die Emailadresse (z.B.: “Ja, ich möchte den Newsletter per Email erhalten”). „Double-Opt-In“: Der Kunde erhält per E-Mail eine Nachricht mit Datenschutzhinweisen und einen Bestätigungslink, den er als finale Zustimmung anklicken muss. Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), gültig ab dem 25. Mai 2018, ändert daran grundsätzlich ersteinmal nichts! Nähere Informationen unter Datenschutz auf Webseiten . Mehr Informationen zu: Marketing und Werbung im Internet

Werbung per Email / Telefon / Fax / SMS / Brief Zurück zur Übersicht

Embedding / Framing / Hyperlinks

Beim Einbinden ("Embedding") fremder Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Musik) durch oder "Framing" oder "Hyperlinks" ist Vorsicht geboten, unter 2 Gesichtspunkten: Urheberrechtund Haftung für fremde Inhalte. 1. Framing Hier wird der verlinkte Inhalt direkt in die eigene Seite in einem "Rahmen" eingebunden. Das heißt, der Seitenbesucher verlässt die Seite gar nicht, um zum fremden Inhalt zu gelangen. Auch die Domain-Adresse bleibt unverändert. Deshalb spricht man beim Framing auch vom "Inline-Linking".

Urheberrecht: Die Einbettung durch Framing z.B. eines Youtube-Videos ist urheberrechtlich zulässig, wenn das Video ursprünglich mit Zustimmung des Urhebers im Internet veröffentlicht wurde. War der verlinkte Inhalt urheberrechtswidrig ins Netz gelangt, so haftet auch der verlinkende Seitenbetreiber als Verletzer. Dies muss der Seitenbetreiber selbst prüfen! In Zweifelsfällen sollte man auf die Einbettung verzichten.

Haftung: Der Seitenbetreiber haftet auch für fremde Inhalte, wenn er sich diese "zu eigen macht". Das hängt von der Gestaltung bei der Einbindung hab. Distanziert man sich durch eine klar abgetrennte Gestaltung und evtl. auch einen entsprechenden Hinweis, kann man die Haftung u.U. ausschließen. Gerade beim Framing besteht allerdings - je nach Gestaltung des "Frames" - die Gefahr, dass man den fremden eingebettenen Inhalt nicht von den eigenen Inhalten des Seitenbetreibers unterscheiden kann. Ob man die Haftung beim Framing überhaupt ausschließen kann, ist fraglich. Zumindest ist erforderlich, dass der "Frame" in einem anderen Design und mit Hinweis auf den Namen/Logo des Urhebers gestaltet ist. 2. Hyperlinks Hier wird ein externer Link zu einer fremden Internetseite gesetzt, der Seitennutzer verlässt also die Ursprungs-Webseite:

Urheberrecht: Bisher war das Verlinken auf fremde Inhalte urheberrechtlich unproblematisch. ABER: Für kommerzielle Seitenbetreiber hat der Europäische Gerichtshof im September 2016 anders entschieden: Es gilt dasselbe wie beim "Framing" (siehe oben). Als kommerzieller Seitenbetreiber muss man also immer prüfen, ob die verlinkten Inhalte mit Erlaubnis des Urhebers ins Netz gestellt wurden. Die Richter sind der Ansicht, dass kommerzielle Seitenbetreiber insoweit höhere Sorgfaltspflichten haben als Privatpersonen - dies gelte eben auch beim Setzen von Hyperlinks.

Seitenbetreiber muss man also immer prüfen, ob die verlinkten Inhalte mit Erlaubnis des Urhebers ins Netz gestellt wurden. Die Richter sind der Ansicht, dass kommerzielle Seitenbetreiber insoweit höhere Sorgfaltspflichten haben als Privatpersonen - dies gelte eben auch beim Setzen von Hyperlinks. Haftung für fremde Inhalte: Bei der Verlinkung auf fremde Seiten lässt sich die Haftung am besten ausschließen, wenn man die Links in einer abgetrennten Rubrik der eigenen Homepage darstellt, z.B. "Nützliche Links". Erscheint der Link dagegen im Rahmen der eigenen Inhalte, z.B. im Fließtext, so gilt das als "zu eigen machen". Mehr Informationen zur Haftung im Internet Zurück zur Übersicht

Streaming

Auf der eigenen Homepage kann auch das Einblenden eines "Streaming"-Films attraktiv wirken.

Hier ist jedoch Vorsicht geboten, denn nicht nur das Anbieten illegaler Streams, sondern auch das Anschauen kann strafbar sein. Mehr Informationen zum Streaming Zurück zur Übersicht

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Hinweisen um einen allgemeinen Überblick handelt, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und eine rechtliche Beratung im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir daher keine Haftung übernehmen. Eine abschließende Rechtsberatung im Einzelfall ist allein der Rechtsanwaltschaft vorbehalten.

Tracey is the Contributing Editor for Foodies100, Tots100, Hibs100 and Trips100. She also blogs at PackThePJs. Tracey writes mainly about family travel; from days out to road trips with her pet dogs, to cruises and long-haul tropical destinations. Her family consists of her husband Huw, a medical writer, Millie-Mae (14), Toby (12) and Izzy and Jack the spaniels