Der Bundestag hat am Donnerstagabend ein Gesetz zur Weitergabe von Kommunikationsdaten verabschiedet . Künftig sollen Polizei und Geheimdienste leichter auf Daten wie Telefonnummern, Anschrift, IP-Adresse , Smartphone -PINs und E-Mail- Passwörter zugreifen können. Kritiker halten das neue Gesetz für verfassungswidrig.
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Die Bestimmungen für die Weitergabe von Internet- und Telefondaten an Sicherheitsbehörden sind nach dem Willen des Bundestags präzisiert worden. Das Parlament verabschiedete am Donnerstagabend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und FDP sowie der SPD eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes.
Bundestag nickt Bestandsdatenauskunft ab
Verändert wird darin die sogenannte Bestandsdatenauskunft, die Telekommunikationsanbieter verpflichtet, bestimmte gespeicherte Kundendaten an Ermittlungsbehörden herauszugeben. Über elektronische Schnittstellen zu Telekommunikationsanbietern sollen Behörden auf Name und Anschrift, dynamische IP-Adressen, Passwörter für E-Mail-Konten und Onlinespeicherdienste zugreifen können.
Das Bundesverfassungsgericht hatte nach einer Klage des Piraten-Politikers Patrick Breyer 2012 entschieden, dass die bisherige Regelung der Bestandsdatenauskunft teilweise verfassungswidrig ist, und eine Nachbesserung bis Ende Juni dieses Jahres verlangt.
Datenherausgabe nach richterlichem Beschluss
In dem Gesetz wird nun klargestellt, wann welche Zugriffsrechte gelten. Eine der Neuerungen: In bestimmten Fällen müssen Richter künftig der Datenweitergabe an Behörden zustimmen und die Betroffenen nachträglich darüber benachrichtigt werden. Aus dem Innenressort hieß es, mit der Änderung würden keine neuen Befugnisse für Polizei und Nachrichtendienste geschaffen, sondern es werde lediglich die Rechtslage präzisiert.
Piraten-Politiker will erneut klagen
Doch Patrick Breyer will gegen die nun beschlossene Änderung des Telekommunikationsgesetzes erneut klagen, wie Die Zeit berichtet. "Der Gesetzentwurf ist in mindestens sechs Punkten verfassungswidrig", sagte Breyer der Zeitung. Schon bei einer Ordnungswidrigkeit dürfe die Polizei beispielsweise auf die IP-Adresse eines Internetnutzers zugreifen. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes seien die Zugriffe auf Kommunikationsdaten zudem nicht "auf Fälle konkreter Gefahr oder des Verdachts einer besonders gewichtigen Ordnungswidrigkeit oder Straftat" beschränkt, schreibt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung .