Cyberkriminalität: Hackerangriff auf Hochschule Heilbronn
Wegen eines Hackerangriffs ist die Hochschule Heilbronn nach eigenen Angaben nur eingeschränkt erreichbar. Der Studienbetrieb an Ort und Stelle laufe aber weiter, teilte die Hochschule auf ihrer Internetseite mit. Der Südwestrundfunk (SWR) berichtete zuvor.
Wegen eines Hackerangriffs ist die Hochschule Heilbronn nach eigenen Angaben nur eingeschränkt erreichbar. Der Studienbetrieb an Ort und Stelle laufe aber weiter, teilte die Hochschule auf ihrer Internetseite mit. Der Südwestrundfunk (SWR) berichtete zuvor.
Es gebe "erste Hinweise auf eine kriminelle Cyberattacke", hieß es in einer Erklärung der Hochschule. Untersuchungen mit der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg sowie dem Landeskriminalamt dauern demnach an.
Betroffen seien der E-Mail-Verkehr, VPN-Zugänge für Studentinnen und Studenten und Beschäftigte sowie die E-Learning-Plattform Ilias.
Studierende, die aufgrund des technischen Ausfalls Abgabefristen nicht einhalten können, müssen laut Mitteilung nicht mit negativen Auswirkungen auf ihre Studienleistung rechnen.
An der Hochschule studieren rund 8200 Menschen. Sie ist eine der größten Hochschulen für Angewandte Wissenschaften im Südwesten. Schwerpunkte sind Technik, Wirtschaft und Informatik.
Mitteilung 2.11.
Cyberkriminalität: Identitätsdatenklau auf Online-Jobbörsen
Der Diebstahl ihrer persönlichen Daten kann für Betroffene ein traumatisches Erlebnis sein. Die Täter missbrauchen die Personalien ahnungsloser Menschen, um Straftaten zu begehen. "Und das alles unter der Identität des Opfers", berichtet der Münchner Opferanwalt Marc Maisch.
Bewerberfang mit vermeintlich attraktiven Jobangeboten im Internet
Der Anzeige der angeblichen Firma T. aus München war nicht anzusehen, dass sie gefälscht war. Sie befand sich zwischen authentischen Anzeigen auf einer renommierten Online-Jobbörse. Vermeintlich gesucht wurde ein "Quereinsteiger…" zum Testen von Software.
Der Münchner Peter W., ein 38-jähriger Koch, bewarb sich auf diese Anzeige. Er wollte mit dem Nebenjob seine Finanzen aufbessern. Im Interview mit report München erklärt der Koch: "Es war das Schöne daran, dass ich aus dem Home Office arbeiten konnte." Er habe nach ganz kurzer Zeit Rückmeldung bekommen, so Peter W.: "Ich habe jemanden zur Seite gestellt bekommen, der sich mir per WhatsApp vorstellte, als der Senior der ganzen Firma. Und er sei während der Probezeit mein Begleiter, Berater, Ansprechpartner."
Vorsicht vor Online Bewerbungen mit Video-Ident-Verfahren
Die Kommunikation zwischen Peter W. und der angeblichen Firma läuft über das Handy, über WhatsApp. Auf W.s Frage, wie viele Aufträge er täglich machen könne, antwortet sein Ansprechpartner: "Lieber Herr W., es gibt ein Limit von 2 Aufträgen täglich, zwischen 45 und 150 Euro." Peter W. erhält umgehend seinen ersten "Auftrag": Er soll Handy Apps testen, die angeblich im Probebetrieb sind. In einem so genannten Video-Ident-Verfahren soll er sich registrieren. Dazu muss er mit seinem Personalausweis vor der Kamera sitzen. Mit dem Online-Video-Ident-Verfahren kann man die Identität eines Menschen prüfen. Stimmen Ausweisbild und Person, die sich in dem Videocall zuschaltet, überein? Was Peter W. nicht ahnt: Genau in diesem Augenblick, als er mit seinem Ausweis vor der Kamera erscheint, schnappt die Falle zu. Seine Identität wird gestohlen.
Ermittlungen wegen Betrugs und Geldwäscheverdachts
Im Nu eröffnen die Betrüger verschiedene Konten auf den Namen Peter W. Über diese Konten waschen sie Geld und missbrauchen seine Daten zum Onlineshopping. Doch das erfährt Peter W. erst viel später. Als die Firma für ihn nicht mehr erreichbar ist, schöpft er Verdacht und erstattet bei der Münchner Polizei Strafanzeige. Auch die Banken stellen unterdessen fest: Mit den Konten auf den Namen Peter W. stimmt etwas nicht. Sie sperren alle Konten auf seinen Namen, die von den Betrügern eröffnet wurden, sogar das Konto von Peter W., das er zusammen mit seiner Frau führt:
"Zu diesem Zeitpunkt war das Konto von mir und meiner Frau genutzt. Und wir waren ab diesem Zeitpunkt komplett mittellos. Es war katastrophal." Peter W.
Opfer von Identitätsdiebstahl sollten Strafanzeige stellen
Bei seinem Kreditinstitut kann er sich erklären, übermittelt die Strafanzeige, die er gestellt hat. Doch noch immer hat er bei der Schufa einen Malus. Viele Banken wollen mit ihm nichts mehr zu tun haben. Er kann dort weder Konten eröffnen, noch Kredit- oder Maestrokarten beantragen. So geht es nach Recherchen von report München vielen Opfern von Identitätsdatenklau.
Der auf Cyber-Strafsachen spezialisierte Rechtsanwalt Marc Maisch hat Peter W. zu diesem Schritt – sofort Strafanzeige zu stellen - dringend geraten, denn, so Anwalt Marc Maisch, sonst drohten Ermittlungen der Polizei gegen die eigene Person:
"Gerade in den Fällen, bei denen Bankkonten unter dem Namen des Opfers angelegt wurden oder eben Video-Ident-Verfahren gemacht wurden, da kann es sein, dass die Polizei zum Schluss kommt, dass man sich leichtfertig der Geldwäsche strafbar gemacht hat und dann eben selbst zum Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren wird." Marc Maisch, Rechtsanwalt
Keine Prüfpflichten für Online-Jobbörsen
Der Münchner Koch hatte die betrügerische Stellenanzeige auf einer renommierten Online-Jobbörse gefunden. Die Online Jobbörse Indeed teilt auf Anfrage von report München mit. "Wir bedauern es zunächst einmal sehr, dass Menschen im Zuge ihrer Jobsuche bewusst getäuscht und betrogen werden." Jede betrügerische Stellenanzeige sei eine zu viel, man habe von der betrügerischen Anzeige zum ersten Mal durch die Meldung eines Nutzers erfahren.
Müssen Online-Jobbörsen die Anzeigen prüfen? Das zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr schreibt auf Anfrage noch report München: "Grundsätzlich sind (…) Online-Jobbörsen nach § 10 des Telemediengesetzes nicht verpflichtet, Angebote von Jobanbietern zu verifizieren."
Beste Prävention: Die eigenen Daten schützen
Der Präventionsbeamte der Münchner Polizei und IT-Sicherheitsexperte Cem Karakaya rät zur Datensparsamkeit und zum Selbstdatenschutz. Dokumente bei Bewerbungsgesprächen online zur Verfügung zu stellen, hält Cem Karakaya für falsch: "Wenn die sagen, zeigen Sie mal bitte schon Ihren Ausweis, würde ich sagen, warum? Wenn Sie sich für mich interessieren, geben Sie mir Bescheid. Wir machen Termin aus. Ich komme zu Ihnen sehr gerne." Bei einem persönlichen Gespräch könne man gerne den Ausweis zeigen, aber nicht vor der Kamera, so Cem Karakaya.
Mehr dazu in report München am 2. August um 21.45 Uhr in DasErste und in der Mediathek.
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Blaulichtreport für Büchenbeuren, 04.11.2022: Bundesweite Fachtagung Symposium Cybercrime 2022 an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz
Cyberkriminalität in Büchenbeuren aktuell: Was ist heute passiert? Die Hochschule der informiert über Polizeimeldungen von heute. News.de hält Sie auf dem Laufenden zu Unfall-, Brand- und Verbrechensmeldungen in Ihrer Region.
Bundesweite Fachtagung Symposium Cybercrime 2022 an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz
Büchenbeuren (ots) -
Um den zunehmenden Straftaten im virtuellen Raum, neuen technischen Entwicklungen und angepassten Tatbegehungsweisen Krimineller entgegenzutreten, ist eine länder- und behördenübergreifende Zusammenarbeit der beteiligten sicherheitsbehördlichen Akteure unerlässlich. Aus diesem Grund kamen am 03. November 2022 rund 180 Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Sicherheitsbehörden nach zwei Jahren coronabedingter Unterbrechung für die Fachtagung "Symposium Cybercrime" erneut am Campus der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz zusammen. Die ganztägige Veranstaltung des Fachgebietes Cybercrime und digitale Ermittlungen bot Expertinnen und Experten von Bund und Ländern die Möglichkeit des persönlichen Kontaktes und unmittelbaren Austauschs.
Spezialisten verschiedener Behörden, wie dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz, dem Bundeskriminalamt sowie der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, referierten über neue Ermittlungsmöglichkeiten in den Bereichen Technik, Recht und Taktik und teilten ihre eigenen Erfahrungen aus Ermittlungsverfahren mit dem Fachpublikum. Die Teilnehmenden hatten die Möglichkeit, eigene Themen im Rahmen eines Marktes der Möglichkeiten zum vertieften Austausch zu wählen, miteinander zu diskutieren und sich untereinander zu besprechen.
"Es ist uns mit der heutigen Veranstaltung gelungen, die Vernetzung der Sicherheitsbehörden zu forcieren und den gegenseitigen unmittelbaren Wissenstransfer in den Themenfeldern Cybercrime und digitalen Ermittlungen voranzutreiben. Wir freuen uns über die überwältigende Teilnehmerzahl und danken allen Teilnehmenden und Referenten. Schon jetzt sind wir auf das nächste Symposium Cybercrime im Jahr 2023 gespannt.", so Polizeirat Martin Hoch, kommissarischer Leiter des Fachgebietes Cybercrime und digitale Ermittlungen der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz.
Diese Meldung wurde am 04.11.2022, 11:11 Uhr durch die Hochschule der übermittelt.
Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Cochem-Zell
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2020 im Kreis Cochem-Zell 20 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 0% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 50%. Unter den insgesamt 10 Tatverdächtigen befanden sich 4 Männer und 6 Frauen. 10% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.
Alter Anzahl Tatverdächtige unter 21 0 21 bis 25 5 25 bis 30 2 30 bis 40 2 40 bis 50 1 50 bis 60 0 über 60 0
Für das Jahr 2019 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 24 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Cochem-Zell bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 70,8%.
Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs automatisiert erstellt. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte automatisch generiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de