Internetkriminalität
Ein relativ junges Aufgabengebiet der Polizei ist die Bekämpfung von Cyberkriminalität. Dieses umfasst grundsätzlich Straftaten, die sich gegen das Internet, weitere Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten. Hierbei kommen Computer, Netzwerke, Hardware-Geräte oder auch E-Mails zum Einsatz.
Da sich die technischen Gegebenheiten ständig weiterentwickeln, entstehen auf diesem Gebiet immer wieder neue Ausprägungen. Die Kriminellen nutzen Lücken in Systemen und passen sich ständig an.
Derzeit verbreitete Erscheinungsformen von Cybercrime sind gekennzeichnet durch die Infektion und Manipulation von Computersystemen mit Schadsoftware, z. B. um
persönliche Daten und Zugangsberechtigungen des Nutzers abgreifen und missbräuchlich nutzen zu können (Identitätsdiebstahl)
darauf befindliche Daten/Dateien des Nutzers mittels sog. Ransomware zu verschlüsseln, um "Lösegeld" zu erpressen,
sie "fernsteuern" zu können, in sog. Botnetzen zusammenzuschalten und für weitere kriminelle Handlungen einzusetzen.
Straftaten mit DDoS-Attacken durchzuführen (das heißt Distributed Denial of Service)
dabei werden Web-Server überlastet, mit der Folge, dass die Firmenpräsenz im Internet nicht mehr erreichbar ist, was einen Imageschaden oder auch direkte finanzielle Schäden zur Folge hat
Im weiteren Sinne umfasst Cybercrime auch solche Straftaten, die mittels dieser Informationstechnik begangen werden. Diese sind z. B.
Phishing im Bereich des Onlinebankings um dort widerrechtlich Geld zu überweisen
digitale Erpressung
Cybermobbing
Bearbeitung im Land Brandenburg
Die Bearbeitung von Cybercrime folgt im Land Brandenburg einem dreistufigen Aufbau. Demnach werden Ermittlungen in Fällen der qualifizierten Cybercrime, bei Erforderlichkeit besonderer Kenntnisse der Informationstechnologie im Kommissariat LKA 121, im Cyber-Competence-Center (CCC) des Landeskriminalamtes geführt.
Während der Fokus im Landeskriminalamt auf größeren Ermittlungskomplexen, oft verstrickt mit anderen Bereichen, wie etwa der organisierten Kriminalität liegt, werden in den Direktionen Sachverhalte mit einem höheren Schadenswert und geringerer bundesweiter Vernetzung bearbeitet.
Die Kriminalpolizei in der Polizeiinspektion hat den Schwerpunkt auf Bagatell- und Massenkriminalität. Im Bereich Cybercrime betrifft dies häufig Straftaten gegen Privatpersonen wie etwa eBay-Betrug, Erhalt von Erpressermails oder Erpressung auf sexueller Grundlager (Masturbations-Emails), Accountübernahme etwa bei Facebook oder Instagram.
Was können Sie tun, wenn Sie Opfer geworden sind?
Sie als Privatperson, als Opfer einer Straftat im Internet, haben die Möglichkeit eine Anzeige bei Ihrer örtliche Polizeidienststelle oder eine Online-Strafanzeige zu erstatten. Nutzen Sie dazu bitte den folgenden Link:
https://polizei.brandenburg.de/onlineservice/auswahl_strafanzeige.
Ein Hochladen der schadhaften Datei/E-Mail ist nicht möglich. Jedoch sollten Sie in der Anzeige vermerken, welche Beweismittel Ihnen vorliegen. Dann kann der Bearbeiter beim ersten Kontakt direkt darauf eingehen und das Vorgehen dazu absprechen.
Bei einer akuten Bedrohung wählen Sie bitte die 110! Dann kann Ihnen direkt zeitnah geholfen werden.
Welche Beweise können in der Bearbeitung der Straftat verwertet werden?
Um eine polizeiliche Sachbearbeitung zu ermöglichen, bitten wir Sie dabei um Beachtung folgender Punkte:
Sichern Sie den E-Mail-Header oder fügen Sie die E-Mail im Original Ihrem Schreiben an.
Vorhandenes Datenmaterial - wie z. B. E-Mails, Chat-Verläufe in Messenger-Diensten, digitale Fotos oder Videos u. v. m. - sind wichtige Beweismittel, die Sie bis zum ersten Kontakt mit der Polizei bestenfalls komplett unverändert lassen.
Wenn Sie technisch versiert sind, können Sie diese Beweismittel auch abspeichern, ausdrucken oder z. B. via Screenshots (Bildschirmfoto oder -video) sichern. Wichtig dabei ist, dass neben dem Datum und der Uhrzeit auch der Link (Adresszeile) erkennbar ist. Ist Ihnen dies nicht möglich, weil Sie der gesamte Tathergang zu sehr belastet oder dies technisch nicht können, bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens, diese Beweise für Sie zu sichern.
Wenn möglich bringen Sie das gesicherte Beweismaterial zur Anzeigenerstattung mit. Das ist wichtig für die weiteren Ermittlungen, um den Verlust von Spuren im Netz zu vermeiden und schnell handeln zu können.
Nicht jeder Kollege bei der Polizei ist auf dem aktuellen Stand, was das Gebiet der Cyberkriminalität betrifft, daher haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Sie in den meisten Fällen noch an eine spezialisierte Fachdienststelle weitergeleitet werden oder von dort Rückfragen erhalten.
Für Behörden und Unternehmen
Als Behörde oder Unternehmen können Sie sich an die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) wenden. Die ZAC wurde als Ansprechpartner für Behörden, Wirtschaftsunternehmen und Institutionen beim Landeskriminalamt Brandenburg eingerichtet.
Wenn Sie sich als Vertreter eines Wirtschaftsunternehmens, einer Behörde oder einer Institution an die ZAC wenden, dann machen Sie dies bitte auch in Ihrer E-Mail deutlich oder melden es nach, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
An zac@polizei.brandenburg.de gerichtete Anfragen werden durch die ZAC-Mitarbeiter nicht im 24/7-Betrieb abgerufen! Gleichwohl werden wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen bzw. Ihr Anliegen an die zuständige Dienststelle in BB oder ZAC Ihres Bundeslandes weiterleiten.
Wenn Sie sich mit einem dringenden Anliegen, z. B. als betroffenes Unternehmen bei einem Cyberangriff gegen Kritische Infrastrukturen (KRITIS), an die ZAC wenden, kontaktieren Sie bitte die eigens hierfür eingerichtete, Ihnen bekannte Notfall-Hotline des BKA.
Weitere Handlungsempfehlungen für Wirtschaftsunternehmen entnehmen Sie bitte unter:
https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/RichtigesVerhalten/StraftatenImInternet/Wirtschaftsunternehmen/wirtschaftsunternehmen_node.html
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite auch unter diesem Link:
https://polizei.brandenburg.de/liste/gefahren-rund-ums-internet/416300
Staatsanwaltschaft Saarbrücken richtet Abteilung zur Bekämpfung von Cyberkriminalität ein
| Ministerium der Justiz | Gerichte und Staatsanwaltschaft, Justiz
Staatsanwaltschaft Saarbrücken richtet Abteilung zur Bekämpfung von Cyberkriminalität ein
Die neue Abteilung XII wird sich mit 4 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten um Straftaten im Internet kümmern
Der Leitende Oberstaatsanwalt Bernd Weidig hat heute im Beisein von Staatssekretär Roland Theis und Generalstaatsanwalt Günter Matschiner die neue Abteilung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken für Cyberkriminalität vorgestellt. Die Abteilung hat mit dem heutigen Tag ihren Dienst aufgenommen.
„Die Fälle der sogenannten Cyberkriminalität haben in den letzten Jahren aufgrund der Digitalisierung der Gesellschaft und verschärfter Rechtslage stetig zugenommen. Hierauf muss der Rechtsstaat reagieren. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken tut dies mit der neuen Abteilung für Cyberkriminalität, der vier Staatsanwältinnen und Staatsanwälte angehören. Sie werden zukünftig zuständig sein insbesondere für Verfahren aus den Bereichen Hasskriminalität, Fake Shops, Cybergrooming und Kinderpornographie, Ausspähen von informationstechnischen Systemen sowie Straftaten im Darknet“, so der Leitende Oberstaatsanwalt Bernd Weidig.
„Straftäter dürfen sich auch im Internet nicht sicher fühlen; das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Mit der neu geschaffenen Abteilung werden wir die Expertise in diesem Bereich bündeln und ausbauen, um die Strafverfolgung noch effizienter zu betreiben. Hierbei arbeiten die Strafverfolgungsbehörden engmaschig mit dem zuständigen Dezernat beim Landespolizeipräsidium zusammen.“ Justizstaatsekretär Roland Theis
Hintergrund:
Der Verfolgungsdruck und die Verfahrenszahlen im Bereich der internetbasierten Kriminalität haben in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Diese Entwicklung wird anhalten.
Auf Initiative der Landesmedienanstalt wurde im Jahr 2020 das Projekt „Verfolgen statt nur Löschen“ in Angriff genommen. Neben weiteren Ministerien der Landesregierung nimmt das Ministerium der Justiz, vertreten durch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, daran teil. Hierbei sollen strafbare Äußerungen (auch außerhalb der Ebene des NetzDG) konsequent verfolgt und ihnen für die Zukunft durch Sensibilisierung und Aufklärung sukzessive der Raum genommen werden.
Weiterhin müssen Anbieter eines sozialen Netzwerks auf Grundlage des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) dem Bundeskriminalamt als Zentralstelle zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten künftig strafbare Inhalte melden.
Auch die Verfolgung der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) stellt die Strafverfolgungsbehörden vor neue Herausforderungen. Zum einen zieht die Ausgestaltung als Verbrechen in § 184b Abs. 3 StGB einen erhöhten Ermittlungsaufwand mit sich. Hinzu kommt ein erhöhtes Fallaufkommen durch Meldungen des „National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC)“.
Medienansprechpartner
Bekämpfung der Internetkriminalität
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Bekämpfung der Internetkriminalität
Bayerns Sicherheitsbehörden engagieren sich seit vielen Jahren für die Sicherheit der Bürger im Cyberraum und bauen ihre Fähigkeiten kontinuierlich aus. Dies gilt vor allem für die Bekämpfung der Internetkriminalität, von der immer mehr Menschen betroffen sind.
Im polizeilichen Bereich sind insbesondere die „Task-Force Cybercrime“ beim Landeskriminalamt und die Schwerpunktkommissariate zur Bekämpfung der Computer- und Internetkriminalität bei den Präsidien in München und Nürnberg zu nennen. Dort klären speziell ausgebildete Polizeibeamte Straftaten auf und tragen dazu bei, dass die Täter vor Gericht gestellt werden können. Außerdem werden konkrete Gefahren verhütet, noch bevor es zu einem Schaden kommt.
Ein zweiter wichtiger Bereich sind Aufklärung und Prävention. Auch hier kommt der Polizei eine wichtige Rolle zu, indem sie vor aktuellen Gefahren und neuen Kriminalitätstrends warnt.