Schwere Schlappe für Google : Mit seiner Klage gegen den Internetriesen hat ein Unternehmer vor dem Bundesgerichtshof ( BGH ) einen Sieg errungen. Suchmaschinen müssen demnach Wortkombinationen aus ihrer automatischen Vervollständigung streichen, wenn sie erfahren, dass diese Persönlichkeitsrechte verletzen. Denn auch durch automatische Ergänzungen könnten die Rechte von Personen verletzt werden, entschied der BGH in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Die BGH-Richter hoben damit ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln auf. Dort muss der Fall nun zum Teil neu verhandelt werden. Ein Firmengründer hatte Google verklagt, weil die Suchmaschine seinen Namen automatisch um die Begriffe "Scientology" und "Betrug" ergänzte. Das Urteil des BGH hat auch Auswirkungen auf die Klage von Bettina Wulff .
Googles geheime Rechenzentren
Google löscht Bettina Wulff – teilweise
Die ehemalige First Lady hatte geklagt, weil Suchvorschläge von Google auf eine mutmaßliche Rotlichtvergangenheit von Bettina Wulff hindeuteten. Die Anwälte der Gattin des Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff beantragten die Löschung von über 3000 Suchergebnissen – darunter auch den Link zum Wikipedia -Artikel zu Bettina Wulff. Bisher wurden jedoch nur acht Suchergebnisse gelöscht. Der Prozess war wegen des BGH-Urteils verschoben worden.
Suchvorschläge ohne Haftung
Das nun gefällte Urteil habe aber nicht zur Folge, dass Google oder andere Suchmaschinen-Betreiber automatisch für Suchvorschläge haftbar gemacht werden können, erklärte der BGH in einer Pressemitteilung. Sieht eine Person ihre Rechte durch ergänzende Suchvorschläge verletzt, müsse sie zunächst den Betreiber auf die Rechtsverletzung hinweisen. Erst dann seien die Suchmaschinen-Betreiber dazu verpflichtet, auch künftige Verletzungen dieser Art zu verhindern.
Fragwürdige Trefferliste
Google hat seit 2009 die Funktion der automatischen Vervollständigung (Autocomplete) in seine Suchmaschine integriert. Dabei werden Suchbegriffe noch während der Eingabe automatisch um weitere Vorschläge vervollständigt. Eine sehr umstrittene Funktion, die immer wieder Anlass zu Rechtsstreitigkeiten bietet.
Strittige Suchmaschinen-Funktion
Das Landgericht Köln (Aktenzeichen: 28 O 116/11) und das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen: 15 U 199/11) hatten die Klage des Unternehmers abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung wurde vom Oberlandesgericht zurückgewiesen. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision entscheidet das BGH (Aktenzeichen: VI ZR 269/12).