Für den Megaupload -Gründer Kim Dotcom geht es um alles. Am Montag haben seine Anwälte am neuseeländischen Gericht in Auckland noch ein paar Tage herausschlagen können. Den Prozess über die Auslieferung des deutschstämmigen Internet -Millionärs an die USA konnten sie aber nicht stoppen.
Kim Dotcoms schillernder Werdegang
Drei Jahre lang konnte sich Kim Dotcom erfolgreich der US-Justiz entziehen. Nun steht das Katz-und-Maus-Spiel kurz vor dem Ende. Am Montag betrat der 41-Jährige in Begleitung seiner Anwälte das Gerichtsgebäude in Auckland. Die Verteidiger beantragten einen Aufschub oder eine komplette Aufhebung des aufgenommenen Verfahrens, da Dotcom sein Anwalts-Team austauschen musste . Der Richter unterbrach zunächst die Sitzung und entschied dann, dass die Verhandlung am Donnerstag fortgesetzt wird.
Vorab wies Kim Dotcom auf die Bedeutung der anstehenden Entscheidung hin: "In diesem Fall geht es nicht nur um mich. In diesem Fall geht es darum, wie viel Kontrolle wir US-Unternehmen und der US-Regierung über das Internet geben", schrieb er auf Twitter .
USA erheben zahlreiche Vorwürfe
Die US-Justiz will den deutschen Unternehmer, der mit dem Onlinespeicherdienst Megaupload ein Vermögen verdiente, nicht nur wegen Urheberrechtsverletzungen zur Verantwortung ziehen. Zusätzlich wollen die US-Behörden ihm auch wegen Unterschlagung und Geldwäsche den Prozess machen.
Die Plattform war eine der ersten, die es ihren Nutzern ermöglichte, große Mengen Daten im Internet zu speichern und dort auch anderen zur Verfügung zu stellen. Sein Millionenvermögen soll Dotcom vor allem durch Urheberrechtsverletzungen bekommen haben. Auf Megaupload wurden nicht nur legal Daten getauscht, sondern auch urheberrechtlich geschützte Filme , Musik und Software .
Kim Dotcom weist Vorwürfe von sich
Dotcom stellt sich hingegen als gewöhnlichen Unternehmer dar, den die US-Justiz auf Betreiben der mächtigen Unterhaltungsindustrie verfolgt. In der Anhörung zu dem US-Auslieferungsgesuch werden seine Anwälte voraussichtlich argumentieren, dass derart schwere Vorwürfe wie Geldwäsche üblicherweise nur Verbrechern gemacht werden.
Urheberrechtsverletzungen würden hingegen normalerweise in zivilrechtlichen Verfahren behandelt und für ein solches könne keine Auslieferung beschlossen werden. Zunächst wird es in der Anhörung allerdings um Verfahrensfragen gehen.
Zusammen mit Dotcom werden drei frühere Megaupload-Manager beschuldigt. Bei einer Verurteilung in den USA drohen ihnen bis zu 20 Jahren Haft.
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