Das Berliner Landgericht hat Apples Datenschutzrichtlinien in Teilen für unwirksam erklärt. Apple muss seinen Kunden zukünftig genauer mitteilen, wie das Unternehmen mit persönlichen Daten der Nutzer umgeht. Außerdem darf Apple nun keine Daten mehr von unbeteiligten Dritten ohne deren Einwilligung erheben. Damit war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) erfolgreich.
Handy- und Smartphone-Neuheiten
Deutsche Verbraucherschützer haben sich vor Gericht gegen mehrere Datenschutz-Klauseln von Apple durchgesetzt. Das Landgericht Berlin kippte acht Punkte aus Apples Datenschutz-Erklärung. Damit wären alle 15 von den Verbraucherschützern beanstandeten Datenschutz-Klauseln kassiert. Für sieben weitere Punkte hatte Apple bereits vorab Unterlassungserklärungen abgegeben, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband am Dienstag betonte.
Apple muss informieren, welche Daten gesammelt werden
Bei den strittigen Klauseln geht es unter anderem um den Austausch personenbezogener Informationen mit "verbundenen Unternehmen" sowie "strategischen Partnern" und die Verarbeitung von Standortdaten. An vielen Stellen sei nicht klar, welche personenbezogenen Daten wofür analysiert und und an wen weitergegeben werden können.
Außerdem gibt sich Apple in den Datenschutzbestimmungen das Recht, Namen und E-Mail-Adressen von Freunden zu speichern, an die der Nutzer zum Beispiel einen Gutschein geschickt hat. Das sei eine Einwilligung zulasten Dritter und damit unrechtmäßig, entschied das Gericht.
Für deutsche Verbraucher gilt deutsches Recht
Apple hatte unter anderem argumentiert, das deutsche Recht greife nicht, weil keine personenbezogenen Daten durch eine Niederlassung in Deutschland erhoben würden. Es handele sich nur um eine Information für die Kunden.
Das Gericht sah das anders: Hinsichtlich deutscher Verbraucher sei deutsches Recht anzuwenden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber vorläufig vollstreckbar. Apple wollte sich zu dem Urteil auf Anfrage nicht äußern. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie ein Fan von t-online.de Digital.