Abmahner haben Flüchtlinge als neue Einnahmequelle entdeckt. Der Grund: In Ländern wie Syrien werden Urheberrechtsverletzungen juristisch nicht geahndet, entsprechend beliebt sind Internet-Tauschbörsen und DVD-Schwarzmärkte – für WLAN-Betreiber hierzulande hat dies unangenehme Folgen.
Wie gefährlich sind eigentlich "Cookies"?
In Deutschland ankommende Flüchtlinge tappen zunehmend in Abmahnfallen. Aber auch Anschlussinhaber, die ihren WLAN-Anschluss zur Verfügung stellen, könnten in arge Schwierigkeiten kommen, berichtet das Fachmagazin "c't" in seiner neuesten Ausgabe.
Nach Informationen von "c't" berichten mehrere auf Filesharing spezialisierte Rechtsanwälte davon, dass sie in zunehmendem Maße solche Fälle auf den Tisch bekommen. Die Forderungen der Rechteinhaber bewegen sich dabei zwischen 800 und 900 Euro. Da die Zuwanderer in der Regel über die rigiden Rechtsverfolgungen in Deutschland nicht Bescheid wissen, laufen diese und ihre Helfer ins offene Messer der Massenabmahner.
"Popcorn Time" im Visier der Anwälte
Betroffene haben wenig Chancen, ungeschoren davonzukommen. Denn wer Dateien (Filme, TV-Serien, Musik, Software oder E-Books) über Tauschbörsen-Netzwerke wie BitTorrent herunterlädt, gibt sie automatisch weiter. Letztgenanntes nutzt auch die bei Smartphone-Nutzern sehr beliebte App "Popcorn Time". Den Zugang, über den der Nutzer das tut, ermitteln Rechtsverfolger anhand der IP-Adresse und mahnen anschließend den Anschlussinhaber ab.
Im Gegensatz zum Streaming , das legal ist und keine Abmahnung nach sich zieht, bleibt der Nutzer von "Popcorn Time" nicht passiver Zuschauer: Mit dem Abspielen eines Videos stellt er die illegale Filmkopie automatisch den anderen App-Nutzern zur Verfügung und verbreitet sie damit weiter. Das geschieht im Hintergrund – daher dürfte vielen Fans der Film-App nicht bewusst sein, dass sie einen illegalen Torrent-Dienst nutzen.
Flüchtlinge auf Urheberrecht hinweisen
Bevor Anschlussinhaber Flüchtlingen einen Internetzugang gewähren, sollten diese auf die spezifische Rechtslage in Deutschland hingewiesen werden, rät das Fachmagazin. Das deutsche Urheberrecht verbietet es, Werke ohne Genehmigung des Rechteinhabers zu verbreiten.
Schon eine formlose Vereinbarung, die über die rechtlichen Gefahren im Netz aufklärt und von allen WLAN-Nutzern eines Anschlusses unterschrieben wird, kann den WLAN-Inhaber aus der Störerhaftung bringen, erklärt "c't"-Redakteur Jörg Heidrich.
Filesharing-Haftung liegt beim WLAN-Betreiber
Aufgrund der Störerhaftung kann der Betreiber eines WLANs für Rechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden, die über seinen Zugang stattfinden. Das Oberlandesgericht München hat im vergangenen Jahr ein weitreichendes Urteil zu Filesharing in der Familie gefällt . Demnach müssen Eltern für die illegalen Musik-Uploads ihrer Kinder nicht haften, wenn sie ihre Kinder verraten.
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