Die Abofalle nimmt bei den Fällen von Internetbetrug einen Spitzenplatz ein. Dabei werden Opfer mit versteckten Kosten für Dienste, die das Geld kaum wert sind, zur Kasse gebeten. Ein "Warnknopf" soll nun Abhilfe schaffen. Wie Sie sich gegen die Abzocke wehren, erfahren Sie hier.
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So funktionieren die Abofallen
Über fünf Millionen Nutzer sind laut "taz" bereits auf einen Betrug im Internet reingefallen und in eine Abofalle getappt. Die Masche ist meist dieselbe: Um einen vermeintlich kostenlosen Dienst in Anspruch zu nehmen, muss der Nutzer seine persönlichen Daten angeben. Den kaum lesbaren Hinweis zu den Kosten übersehen die Opfer, und die Rechnung folgt prompt.
Forderungen von knapp 100 Euro für ein Abonnement , beispielsweise Kochrezepte oder einen Routenplaner, sind keine Seltenheit, so der SWR. Dabei sind solche Dienste im Internet meist auch kostenlos erhältlich. Post von Inkasso-Büros mit bedrohlichen Zahlungsaufforderungen veranlasst dann viele Opfer, die Rechnung auch zu bezahlen. ( Abzock-Apps umgehen: Vorsicht vor der Abofalle )
Mehr Sicherheit: Bundesregierung führt Warnknopf ein
Auf juristischem Wege wurde bisher noch kein Urteil gegen diesen Internetbetrug gefällt. Um die Sicherheit der Verbraucher zu erhöhen, hat der Bundestag die Einführung eines sogenannten Warnknopfes beschlossen, berichtet die "taz". Die neue Regelung verpflichtet den Verkäufer dazu, den Verbraucher vor Abschluss des Vertrages mit einem deutlich sichtbaren Warnknopf darauf hinzuweisen, dass er für die in Anspruch genommenen Leistungen Geld bezahlen muss. Wer dies per Klick bestätigt, geht das Geschäft rechtskräftig ein.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätten es sich fast alle Opfer an dieser Stelle noch einmal anders mit dem Abonnement überlegt. Wer von dieser Regelung jedoch nichts weiß, kann immer noch Opfer dieses Internetbetrugs werden, und zahlt, wenn eine Zahlungsaufforderung vom Inkasso-Büro im Briefkasten landet. ( Was ist ein Inkassounternehmen? )
In die Abofalle getappt? So verhalten Sie sich richtig
Hundertprozentige Sicherheit bietet der Warnknopf also nicht. Wer dennoch in die Abzockfalle tappt, sollte laut SWR vor allem eines machen: Nicht zahlen. Sie sollten sich von den Forderungen nicht einschüchtern lassen, sondern stattdessen schriftlich Widerspruch einlegen. Die Verbraucherzentralen bieten Musterbriefe für Opfer dieses Internetbetrugs an. Spätestens bei einem gerichtlichen Mahnbescheid müssen Sie reagieren, so der SWR.
Wer unsicher ist, sollte sich von den Verbraucherzentralen oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Zu einem Gerichtsverfahren hat es angeblich noch keiner der Internetbetrüger kommen lassen. ( Vorsicht Flatrate-Falle: Worauf Sie achten sollten )