Die Bitkom und Verwertungsgesellschaften haben sich auf eine neue Urheberabgabe für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt.
Nach einem länger andauernden Prozess haben sich nun der Digitalverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaft auf eine neue Höhe der Urheberabgabe bei USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Die Einigung gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2012.
Ab dem Jahr 2020 müssen die Hersteller und Importeure eine urheberrechtliche Abgabe in Höhe von 30 Cent zahlen. Für den Zeitraum davor müssen pro USB-Stick und Speicherkarte mit einer Kapazität von bis zu einschließlich 8 Gigabyte eine Abgabe von je 14 Cent gezahlt werden. "Bitkom-Mitglieder, die dem Gesamtvertrag bis Ende Juli 2019 beitreten, zahlen rückwirkend ab dem 1.7.2012 reduzierte Sätze", heißt es in einer Mitteilung der Bitkom.
Die Bitkom zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis der Einigung und verweist darauf, dass die Verwertungsgesellschaften eine Urheberabgabe von bis zu 1,95 Euro je Speicherkarte und bis zu 1,56 Euro pro USB-Stick ursprünglich verlangt hätten. Von den nun deutlich niedrigeren Abgaben profitieren die Verbraucher durch niedrigere Preise. Außerdem hätten die Unternehmen nun Planungssicherheit.
Dennoch gibt es auch wieder Kritik von der Bitkom über die Pauschalabgabe. Die Bitkom fordert eine Abschaffung des bisherigen Systems und die Einführung eines Vergütungsmodells, welches "der Praxis der digitalen Welt" entspreche. Vorgeschlagen wird beispielsweise ein Fonds-Modell, wie es in skandinavischen Ländern schon im Einsatz sei.
Mit den urheberrechtlichen Abgaben wird das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten. Die Hersteller zahlen dazu pro Produkt eine Pauschale. Sie gilt nicht nur für USB-Sticks und Speicherkarten, sondern auch für Computer, Kopierer, Smartphones, Drucker, CD-Rohlinge und ähnliche Produkte.
"Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die Abgaben einzupreisen und damit Verbrauchern indirekt das private Kopieren in Rechnung zu stellen. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder VG Wort zuständig", erklärt die Bitkom.
Die Bitkom betont die Wichtigkeit, die Urheber angemessen zu kompensieren. Urheberabgaben könnten dies aber in Zukunft nicht mehr gewährleisten. "Im Digitalzeitalter entstehen innovative Produkte einfach viel schneller als vor 50 Jahren“, so Bitkom-Chef Rohleder. Kritisiert wird, dass für jedes neue Produkt, für das Verwertungsgesellschaften Abgaben fordern, separate Verhandlungen geführt werden müssen, was hohe Verwaltungskosten sowie eine dauerhafte Rechts- und Planungsunsicherheit bei allen Beteiligten verursache. „Die Verbraucher sind letztlich die Leidtragenden, weil sie die Kosten für ein gänzlich intransparentes System tragen", so Rohleder.